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Experten-Antwort

Von der TeilEMR in die Volle

von Nina22.02.2023 | 11:13
119 Ansichten
3 Antworten
Guten Morgen, Ich habe seit einigen Jahren eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich eine volle Erwerbsminderungsrente eingereicht, weil meine gesundheitlichen Beschwerden stärker geworden sind. Kann mir jemand sagen, ob der damals vereinbarte Steuersatz für die teilweise Erwerbsminderungsrente bleibt? Oder wird jetzt wenn ich die volle Rente bekommen sollte, ein anderer beziehungsweise höherer Steuersatz für die komplette Rente vereinbart? Ich denke, dass diese Frage mir das Finanzamt nicht beantworten kann, da denn es sind ja Vorgaben, die die DRV berücksichtigen muss. Vielen Dank für die Mühe, Gruß Nina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2023 | 10:39

Guten Tag Nina,

den Ausführungen von "Abschläge" schließen wir uns an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Abschlägeam 22.02.2023 | 11:56
Hallo Nina, oha, da haben Sie aber anscheinend recht wenig Vertrauen in die Kenntnisse der Mitarbeiter Ihres zuständiges Finanzamtes ;-) Wenn es eine volle EM-Rente wird, handelt es sich um eine Folgerente aus eigener Versicherung und der Prozentsatz aus dem Jahr des ursprünglichen Rentenbeginns bleibt Ihnen erhalten. Dies ist im §22 EStG geregelt und kann z.B. hier nachgelesen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html… Also ganz entspannt den Bescheid abwarten :-) Alles Gute!
Ninaam 22.02.2023 | 18:22
Herzlichen Dank für die Antwort
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