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Experten-Antwort

von der vollen EmR (Schwerbehinderung) in die Altersrente?

von Rolf16.09.2019 | 18:26
97 Ansichten
6 Antworten

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was muss ich tun, wenn die vollen EmR abläuft? Ich bin dann 66 und habe Anspuch auf die Regelaltersrente. Kann ich wegen der Schwerbehinderung schon früher von der EmR in die Altersrente wechseln?. Verändert das die Leistung? Die EmR wird nur mit Abschlag gezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beantragen Sie beim Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft und geben dort Ihren Wunsch der Altersrentenart an.

Der Rentenversicherungsträger teilt Ihnen in dieser Auskunft alle wichtigen Daten mit - auch inwieweit sich Ihre Rente erhöht.

MfG

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Detlefam 16.09.2019 | 18:56
Ein kurzer Antrag und Ihre Rente wird umgewandelt, sofern Sie nicht noch rentenrechtlich Zuverdienste im Zeitraum erwirtschaftet haben. Dann bleibt es auch beim bisherigen Abschlag. Haben Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und ist ein GdB von 50 vorhanden, können Sie früher in Altersrente gehen.
Schorscham 16.09.2019 | 19:00
Rolfam 16.09.2019 | 19:33
Ergebnis der Berechnung: Rentenbeginn bei Schwerbehinderung mit 10.8% Abschlag; 1.1.2020 Rentenbeginn bei Schwerbehinderung regulär 1.1.2023 Wenn der Abschlag bei der Altersrente also erhalten bleibt, könnte ich ab 1.1.2020 in Altersrente gehen.
Rolfam 16.09.2019 | 20:02
danke, die Berechnung werde ich mal anfordern
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