Hallo Michael,
Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann erhalten, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, bei Beginn der Rente schwerbehindert ist und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich.
Ob Sie die Wartezeit für diese Altersrente erfüllen, sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
Bei der Umwandlung in die Altersrente kann sich die Rentenhöhe ändern, da sich aufgrund des neuen Leistungsfalls Änderungen in der Anrechnung von Zeiten und in der Rentenberechnung ergeben können. Aufgrund des sogenannten Besitzschutzes wird die Altersrente allerdings mindestens in Höhe der bisherigen Rente wegen Erwerbsminderung geleistet.
Besonderheiten können sich jedoch ergeben, wenn in der Erwerbsminderungsrente ein Grundrentenzuschlag enthalten ist.
Es empfiehlt sich daher, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger vorab eine Probeberechnung zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Wenn Sie 35 Jahre aufweisen ist das problemlos möglich. Sogar schon ab 62 und zwar ohne weitere Abschläge.
Formularmäßig ist das sehr einfach mit dem verkürzten Antrag und die Umwandlung in Altersrente bedeutet weniger Bürokratie als die EM Verlängerung bei der Ärzte mit im Boot sind.
Falls Sie Steuern zahlen könnte Abwarten bis zum Regelalter günstiger sein.
Angst, dass die Arbeitsmarktrente abgeschafft wird? Nach 9 Jahren als TeilEMRentner mal schnell noch die Schäfchen ins trockene bringen. Schämen Sie sich
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