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Experten-Antwort

Von EM Arbeitsmarktrente in Vorgezogene Schwerbehindertenrente

von Michael02.12.2025 | 07:32
218 Ansichten
8 Antworten
Ich bin 60 Jahre alt und beziehe seit 2014 eine sog. Arbeitsmarktrente. Diese wurde mehrfach verlängert (Aktuell bis 30.9.2028). Da ich dann 63 Jahre alt wäre ist meine Frage: Ist ein Wechsel von der Arbeitsmarktrente in die vorgezogene Schwerbehindertenrente (GdB 70% dauerhaft seit 2012) ohne weitere Abschläge möglich? Wenn ja, wie wäre das Vorgehen. Hintergrund ist vor allem die jeweils erforderliche Antragsstellung zur EM Rente zu vermeiden. Gruss Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2025 | 10:47

Hallo Michael,

 

Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann erhalten, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, bei Beginn der Rente schwerbehindert ist und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich.

 

Ob Sie die Wartezeit für diese Altersrente erfüllen, sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

 

Bei der Umwandlung in die Altersrente kann sich die Rentenhöhe ändern, da sich aufgrund des neuen Leistungsfalls Änderungen in der Anrechnung von Zeiten und in der Rentenberechnung ergeben können. Aufgrund des sogenannten Besitzschutzes wird die Altersrente allerdings mindestens in Höhe der bisherigen Rente wegen Erwerbsminderung geleistet.

Besonderheiten können sich jedoch ergeben, wenn in der Erwerbsminderungsrente ein Grundrentenzuschlag enthalten ist.

 

Es empfiehlt sich daher, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger vorab eine Probeberechnung zukommen zu lassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

7 Antworten

Suchfunktion nutzenam 02.12.2025 | 07:55
Oben in dem blauen Kasten ist eine Suchfunktion. Diese Frage wird mehrfach pro Woche gestellt. Stöbern Sie mal bisschen und vielleicht hat sich dann Ihre Frage dann schon beantwortet. Sonst auch mal "Bestandschutz" mit der Suchfunktion suchen. Auch dazu X Threads vorhanden.
Schadeam 02.12.2025 | 08:27
Wenn Sie 35 Jahre aufweisen ist das problemlos möglich. Sogar schon ab 62 und zwar ohne weitere Abschläge. Formularmäßig ist das sehr einfach mit dem verkürzten Antrag und die Umwandlung in Altersrente bedeutet weniger Bürokratie als die EM Verlängerung bei der Ärzte mit im Boot sind. Falls Sie Steuern zahlen könnte Abwarten bis zum Regelalter günstiger sein.
Einfacham 02.12.2025 | 10:34
Wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit haben, können Sie sogar noch früher in eine maximal vorgezogene Schwerbehindertenrente wechseln. Wenn Sie 1965 geboren sind, ist das schon mit 62 Jahren möglich (5 Jahre vor Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze). Neue Abschläge kommen dabei NICHT hinzu (Bestandsschutz §88 SGB 6). Ihre Altersrente wird also bezogen auf Ihre persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als Ihre bisherige Arbeitsmarktrente (höher aber sehr wahrscheinlich auch nicht). Stellen Sie einfach rund 3-4 Monate vor dem geplanten Wechsel den verkürzten Rentenantrag R0110.
Steuerersparnis ist hier weitgehend irrelevantam 02.12.2025 | 10:42
Schade schrieb

Wenn Sie 35 Jahre aufweisen ist das problemlos möglich. Sogar schon ab 62 und zwar ohne weitere Abschläge.

Formularmäßig ist das sehr einfach mit dem verkürzten Antrag und die Umwandlung in Altersrente bedeutet weniger Bürokratie als die EM Verlängerung bei der Ärzte mit im Boot sind.

Falls Sie Steuern zahlen könnte Abwarten bis zum Regelalter günstiger sein.

Der mögliche Steuereffekt fällt (falls überhaupt) dabei aber sehr gering aus, denn wenn man 5 Jahre früher in die Altersrente wechselt , hat man dann ja schon 5 Jahre früher einen deutlih höheren Rentenfreibetrag in Euro, der dann in den ersten 5 Jahren der Altersrente schon Steuern spart. Dieser Effekt ist umso größer, je länger man schon die EM-REnte bezieht. Denn desto niedriger war der alte Euro-Freibetrag aus der EM-Rente. Beispielrechnungen zeigen, dass man, wenn man zum Beispiel wie hier schon mehr als 10 Jahre eine EM-Rente bezogen hat, ganz grob älter als 80 Jahre alt werden muss, damit man real anfängt zu proftieren durch einen 5 Jahre späteren Wechsel. Insgesamt ist der mögliche Steuerspar-Effekt meist so gering, dass er kein wichtiger Entscheidungsgrund sein sollte bei der Frage des Wechsel-Zeitpunktes.
Michaelam 02.12.2025 | 13:57
Interna schrieb

Angst, dass die Arbeitsmarktrente abgeschafft wird? Nach 9 Jahren als TeilEMRentner mal schnell noch die Schäfchen ins trockene bringen. Schämen Sie sich

Was genau suchen SIE denn hier in diesem Thread? Zum Sachverhalt bzw. der Frage an sich, haben Sie keine Antwort gegeben. Ich wünsche Ihnen, trotz des anmaßenden Kommentars, noch ein langes und gesundes Leben.
Internaam 02.12.2025 | 17:19
Seit 9 Jahren Arbeitsmarktrente? Jetzt noch schnell die Schäfchen ins trockene bringen bevor die abgeschafft wird. Schämen Sie sich
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