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Experten-Antwort

Von EM-Rente in Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren, Abschläge

von Maria23.01.2025 | 16:13
279 Ansichten
8 Antworten

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Ich beziehe seit November 2023 volle EM-Rente mit Abschlägen von 6,3 %. Im Juli 2025 werde ich mein 63. Lebensjahr vollenden und überlege ab 1.8.2025 in die Altersrente für langjährig Versicherte zu wechseln. Hintergrund sind Nebeneinkünfte, die teilweise auf die EM-Rente angerechnet werden. Die Voraussetzungen für die Rente für langjährig Versicherte sind erfüllt. Frage: Bleibt es bei dem Wechsel in Altersrente mit 63 Jahren bei den bisherigen Abschlägen von 6,3 %, oder gelten dann die normalen Abschläge von 13,2 %? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei der Rente für langjährig Versicherte der Bestandsschutz gilt und die Rente nicht niedriger sein kann als die bisherige EM-Rente, habe nun aber die Auskunft erhalten, dass dann die höheren Abschläge von 13,2 % zu berücksichtigen sind. Was ist zutreffend?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

Sie können von der Rentenversicherung direkt eine Probeberechnung für die Altersrente anfordern. So können Sie feststellen, ob es für Sie günstiger ist, in die Altersrente zu wechseln. Vorteil der Altersrente ist, dass kein Hinzuverdienst angerechnet wird. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

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7 Antworten

Lupeam 23.01.2025 | 16:18
Es gilt doch weiterhin der Bestandsschutz. Gleichgültig welche Abschläge die Altersrente hat, die Rentenhöhe kann nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente werden. Wurde hier schon vielfach beantwortet. Einfach mal die Suchfunktion (Lupe) nutzen.
Mariaam 23.01.2025 | 16:24
Danke für die schnelle Antwort @ von Lupe Die Aussage, dass bei einem Wechsel in die Altersrente für langjährig Versicherte die höheren Abschläge gelten, stammt allerdings von einem sehr erfahrenen Berater der DRV. Er begründete dies damit, dass ich diese Rentenart selbst und ohne Zwangsläufigkeit wählen würde. In diesem Fall müssten die höheren Abschläge berücksichtigt werden.
Lupeam 23.01.2025 | 16:46
Dieser „sehr erfahrene Berater“ hat dann von dieser Materie leider keinen blassen Schimmer. Sie können ihn ja mit den Antworten hier im Forum gern konfrontieren.
William 23.01.2025 | 16:52
Schaun Sie bitte in den § 88 SGB VI. Auf jeden Fall greift der Bestandsschutz.
Mondkindam 24.01.2025 | 09:30
Zitat von Maria anzeigen
Da hat er Ihnen einfach den Bestandsschutz unterschlagen. Es wird natürlich erst mal die Altersrente mit den für die Altersrente maßgebenden Abschlägen berechnet und danach erfolgt der Vergleich mit der bisherigen Rente.
Mariaam 28.01.2025 | 10:01
Zitat von Experte/in anzeigen
Vielen Dank, die Proberechnung werde ich gerne anfordern. Nur zu meinem Verständnis: Kann ich in die Altersrente mit 63 Jahren wechseln und dennoch die Rentenhöhe der bisherigen EM-Rente übernehmen und gleichzeitig keinen Hinzuverdienst angerechnet bekommen?
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