Hallo Cornelia,
Wenn Sie derzeit Erwerbsminderungsrente beziehen, wird diese mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der Regel automatisch in die reguläre Altersrente (Regelaltersrente ) umgewandelt. Ein gesonderter Antrag ist meist nicht erforderlich.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Übergang von sich aus und sorgt dafür, dass Ihre Altersrente mindestens so hoch ausfällt wie Ihre vorherige Erwerbsminderungsrente (" Bestandsschutz"). Dadurch wird sichergestellt, dass Sie nicht weniger Geld erhalten. Dieser Übergang ist auch durch die Gesetzeslage geregelt.
Sollten Sie jedoch vorzeitig-also vor Erreichen der Regelaltersgrenze- in eine Altersrente, wie zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte nach der Vorschrift des § 236 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI), oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach der Vorschrift des § 236 a des sechsten Sozialgesetzbuches (SGBVI), wechseln wollen, wäre ein gesonderter Antrag nötig.
Sollten hier Fragen offen geblieben sein, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und Ihre gegebenenfalls optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam