Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Von EM Rente in vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung

von Rentner195614.10.2015 | 12:21
1639 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und guten Tag, ich bin im Oktober 1956 geboren und erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente bis 31. August 2017. Ich habe einen Gdb von 50 und bin Schwerbehindert. Wann könnte ich vorzeitig in Rente gehen wegen meiner Schwerbehinderung. Oder soll ich eine weitere Verlängerung der EM Rente in 2017 beantragen. Wie wird sich eine Verlängerung bis zum Rentenalter finanziell auswirken ? Sollte ich freiwillige Beiträge zahlen. Lohnt sich das ? Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner1956,

sofern Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren + 10 Monaten in Anspruch nehmen.

Inwieweit es in Ihrem Fall sinnvoll ist, freiwillige Beiträge zu zahlen, sollten Sie durch eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Erfahrung bringen.

Dort können Sie auch Probeberechnungen für die Altersrente erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

=//=am 15.10.2015 | 09:22
Sie können doch nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei der DRV anfragen, ob Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen. Wenn ja, beantragen Sie eine Probeberechnung der Altersrente. Bei der Wartezeit zählt die Zurechnungszeit mit (bis zum 60. Lebensjahr oder bei Rentenbeginn ab 07/2014 bis zum 62. Lebensjahr). Gleichzeitig freiwillige Beiträge zu zahlen, halte ich deshalb für sinnlos. Sofern ein paar Monate zur Erfüllung der Wartezeit fehlen, können Sie nach Ende der Zurechnungszeit immer noch freiwillige Beiträge entrichten.
Rentner1956am 15.10.2015 | 09:31
Hallo Die Wartezeit von 35 Jahren habe ich erfüllt
Rentner1956am 15.10.2015 | 09:52
Meine Frage ist soll ich ab August 2017 nochmal die Verlängerung der EM beantragen oder die vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung
Heinericham 15.10.2015 | 12:43
Lassen Sie sich eine Probeberechnung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle machen. Dann können Sie auch erkennen, ob ggf. die Altersrente höher wird als wie die Rente wegen Erwerbsminderung. Einfach so pauschal kann man leider nicht sagen, was für Sie die bessere Wahl wäre.
=//=am 15.10.2015 | 14:07
Da die Altersrente auf keinen Fall niedriger sein wird als die EM-Rente wird, könnten Sie ohne Weiteres die Altersrente beantragen. Der Vorteil wäre, dass Sie nie wieder (medizinisch) kontrolliert werden! Eine Verlängerung der befristeten Rente bis zur Regelaltersgrenze wird sich finanziell nicht auswirken, wenn keine weiteren rentenrechtliche Zeiten hinzukommen. Und freiwillige Beiträge während der Zurechnungszeit lohnen sich schon gar nicht, um die Altersrente maßgeblich zu erhöhen. Es sei denn, Sie haben soviel Geld übrig, um Höchstbeiträge zu zahlen. Entscheiden müssen Sie das aber schon selbst.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026