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Experten-Antwort

Von Erwerbsminderungsrente auf Altersrente für Schwerbehinderte

von Mandy23.11.2022 | 20:16
192 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, mein Vater bekommt noch Erwerbsminderungsrente bis zum 31.03.2023. Er erwägt für die Zeit ab 01.04.2023 einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte Menschen zu stellen. Er ist Jahrgang 09/1960 und ist Schwerbehindert mit Grad 60. Fragen dazu: - Werden die Zeiten des Bezuges der EM-Rente (Zurechnungszeiten)auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet? In seinem Fall 6 Jahre. - Muss die normale Altersrente dann erneut beantrag werden? - Wäre die Berchnung der zukünftigen Altersrenten dann: Betrag Höhe EM-Rente minus 6,6 % Abschlag oder neu berechnete Altersrente minus 6,6 % Abschlag. Oder ganz anders? Ich lese auch oft von Abschlag 10,8 % nach EM-Rente. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2022 | 10:17

Hallo Mandy,

Sie haben ja inzwischen bereits einige Hinweise erhalten.

Ihr Vater kann die Erstellung einer Probeberechnung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. In der Regel bleibt die Rentenhöhe jedoch gleich.

Auch wir empfehlen Ihnen, sich zwecks einer telefonischen Beratung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden.

2 Antworten

Abschlägeam 23.11.2022 | 20:49
Hallo Mandy, ja, die Bezugszeiten würden mit angerechnet werden. Die 'normale Altersrente' würde dann nicht noch einmal neu berechnet werden, sie nennt sich dann eben nur anders. Bei einer neuen Berechnung per April (SB-Rente) würden zwei Berechnungen erfolgen (wie hoch ist die EM-Rente 'jetzt', wie hoch wäre die SB-Rente), der daraus resultierende höhere Betrag wird dann bezahlt. Die Rente wird aufgrund des Besitzschutzes nicht niedriger ausfallen als die bisherige EM-rente (und nur in Ausnahmefällen wird dies durch eine Grundrentenzuschlagsberechnung 'vermurkst'). Wenn Ihr Vater aber keine 'besonderen Gründe' hat, in die SB-Rente umzuwechseln, dann sollte er doch zunächst eine Weiterbewilligung der EM-Rente beantragen. Mit dem Hinweis, sollte diese nicht bewilligt werden, dann würde er die SB-Rente haben wollen (die er, wenn die Voraussetzungen da auch schon vorlagen, eigentlich schon seit 02/2022 beziehen konnte). Er 'riskiert' ja nichts. Er sollte sich also umgehend einen (telefonischen) Beratungstermin vereinbaren und kann sich dort nochmal beraten lassen und es kann auch gleich der Antrag aufgenommen werden (Unterlagen wg. Weiterbewilligung bzw. Kopie SB-Ausweis kann er dann nachreichen). Es 'so' zu handhaben, kann evtl. dann sich steuerlich vorteilhaft auswirken (der 'Freibetrag' in EUR wird neu berechnet, aber nur entweder jetzt bei Umwandlung in SB-Rente oder dann erst bei EM-Rente in Regealtersrente - und das könnte günstiger für Ihren Vater sein, was z.B. ein Steuerberater oder auch Lohnsteuerhilfeverein ihm gern erklärt). Vorab hierzu https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten… Also dies auch berücksichtigen und ansonsten schnell einen Beratungstermin mit der zuständigen DRV vereinbaren, damit es dann mit der Weiterzahlung (auch als Weiterbewilligung) noch rechtzeitig klappt. Viel Erfolg und alles Gute!
Mandyam 23.11.2022 | 21:30
Vielen Dank für die schnelle und sehr ausführliche Antwort!! Sehr hilfreich.
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