Hallo Kurt,
Jahrgang Mai 1959 Kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen bereits ab dem 01.06.2022 in Anspruch nehmen. Da die Altersrente nicht niedriger werden kann als die EM-Rente wäre das zu überlegen, wenn Auszahlungen anderer Leistungen vom Beginn der Altersrente abhängen. Bei diesen Überlegungen sollten aber auf jeden Fall steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, die hier nicht beantwortet werden können.
Die Änderungen durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand betreffen EM-Renten, die in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben – dürften für Sie also keine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung