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Experten-Antwort

von EU Rente in selbständige Tätigkeit ev. wieder zurück zur EU Rente

von Andreas Bürklin01.02.2014 | 19:41
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2 Antworten

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Hallo, Ich habe seit 1996 eine Psychose. Ich habe gelernt mit meiner umzugehen. Gründete 2003 eine Selbsthilfegruppe. Hatte eine Umschulung zum Industriekaufmann. Besuchte die EX-IN Ausbildung zum Genesungsbegleiter Bin seit Okt 2011 geringfügig selbständig als Genesungsbegleiter. Werde auch eingekauft von psychiatrischen Einrichtungen. Jetzt meine Frage. Ich habe vielleicht die Möglichkeit durch meine Selbständigkeit als Genesungsbegleiter wieder meinen Unterhalt zu verdienen. Da ich Kaufmann bin habe ich schon einen Businessplan erstellt. Da ich in der Umschulung und später im Küchenverkauf 7,5 Std gearbeitet habe könnte ich mir vorstellen das ich jetzt ca. 4 Std täglich arbeiten könnte. Was passiert aber wenn ich nach 6 Monaten oder 1 Jahr wieder einen Rückfall erleide und wieder arbeitsunfähig werde, habe ich dann wieder die Möglichkeit eine EU Rente zu beziehen. Ich würde mit der Selbstständigkeit ein gewisses Risiko eingehen, das ist mir bewusst. Deshalb wäge ich nun ab ob ich das Risiko eingehen kann. Würde mich freuen wenn ihr mir Infos geben könntet. LG Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas Bürklin,

eine Erwerbsminderungsrente wird gezahlt wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist regelmäßig einen Job oder eine selbständige Tätigkeit auszuüben.

Wenn Sie sich jetzt voll Selbständig machen um Ihrem Lebensunterhalt selbst zu erzieen bestehen verschiedene Konstellationsmöglichkeiten:

1) Die Rentenversicherung geht weiterhin davon aus, dass Sie erwerbsgemindert sind. Dann würden Sie auf Kosten der Gesundheit arbeiten und Ihr Verdienst würde auf die Rente angerechnet werden.

2) Die Rentenversicherung geht davon aus, dass Sie wieder erwerbsfähig sind.

2.1.) Sollte Ihre Selbständigkeit scheitern könnte man das als fehlgeschlagenen Versuch werten und würde ggf. Ihre Rente einfach wieder zahlen (zB wenn sich sehr schnell, nach wenigen Monaten, herausstellt, dass es gesundheitlich nicht mehr geht)

2.2) Soltte Ihre Selbständigkeit scheitern könnte man von einer vorübergehenden Gesundung ausgehen. Dann würde die erneute Zahlung einer Rente davon abhängen, ob Sie erneut erwerbsgemindert sind und -ganz wichtig- ob Sie wieder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsmnderungsrente erfüllen. Hier muss man sich also auch gleich Fragen ob und wie man seinen Versicherungsschutz aufrechterhält.

Zum Abschluss noch der Hinweis, dass eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach "altem Recht" (also nicht Erwerbsminderungsrente) und die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sich regelmäßig im Wege stehen.

Bitte suchen Sie ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle auf.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Andreas Bürklinam 03.02.2014 | 15:28
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung. da ich die volle unbefristete EU Rente beziehe kann ich durch eine Selbständigkeit 450,- € zu versteuernden Gewinn erzielen ich habe momentan nur einen Gewinn von 20,- € Voll berufstätig also 7,5 Std am Tag könnte ich gar nicht arbeiten in der Umschulung und als Küchenfachferkäufer bin ich nach 6 Monaten wieder an meiner Psychose gescheitert. Bei 4 Std täglich selbständig arbeiten würde ich das Risiko eingehen nach 6 bis 12 Monaten ev. wieder an einer Psychose zu erkranken. Ich würde aber Pflichtbeiträge in die g. Rentenversicherung einzahlen. Ich möchte gerne wieder ohne Rente auskommen, das versuchte ich schon immer meine Psychose hat mich dann immer wieder scheitern lassen. Ich werde mich mal von einem Rentenberater beraten lassen. Ich danke Ihnen nochmals
Deutsche Rentenversicherung
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