Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei seinem vorherigen Arbeitgeber als selbstständiger Physiotherapeut tätig zu sein. Es muss sich jedoch im Innenverhältnis um eine echte Selbstständigkeit handeln (keine Weisungsgebundenheit, etc.). Sollten diesbezüglich Unsicherheiten herrschen, empfehle ich eine Statusfeststellung über die Deutsche Rentenversicherung Bund (Formular V027). Als selbstständiger Physiotherapeut unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie keinen mehr als geringfügig Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit haben. Hier empfiehlt sich den Fragebogen V023 mit Aufnahme der Selbstständigkeit beim zuständigen Rententräger einzureichen.