Hallo Rezi,
wir empfehlen, sich an die zuständige Reha-Sachbearbeitung zu wenden.
Im Prinzip können Sie den Antrag auf die medizinische Rehabilitationsleistung zurück nehmen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Antrag aufgrund einer Aufforderung durch die Krankenkasse gestellt wurde. Dann ist eine Rücknahme nur unter Zustimmung Ihrer Krankenkasse zulässig.
Grundsätzlich könnte der Antritt auch verschoben werden, allerdings ist eine Bewilligung nicht unbegrenzt gültig. Eine Klärung wäre dann sowohl mit der Reha-Abteilung als auch mit der Klinik notwendig.
Eine weitere Möglichkeit, welche Sie mit der Sachbearbeitung besprechen könnten, wäre eine Änderung von einer stationären Reha auf eine ganztägig ambulante Maßnahme.