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Experten-Antwort

Von Hausärztin verordnete Reha absagen

von Rezi03.12.2024 | 10:57
447 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz hatte mir mein Hausarzt eine Reha angemeldet, die auch bewilligt wurde. Anfangs wurde ich noch von der Hausärztin krankgeschrieben. Inzwischen bin ich seit 6 Monaten im Krankengeldbezug, der Hausarzt hat mich zu einem Psychiater weitergeschickt, der mich weiterhin arbeitsunfähig meldet. Inzwischen hat sich daraus eine mittelschwere Depression entwickelt. Ich bin jetzt 3 Wochen vor Reha und fühle mich überhaupt nicht in der Lage und in mit der Entscheidung. Ich benötige Ruhe und möchte in mein gewohntes nicht verlassen, mich dafür psychotherapeutisch begleiten lassen. Kann ich die Reha absagen und mit wem bespreche ich das? Hatte den Psychiater gebeten, mich zu einer Absage zu beraten. Er verwies auf den Hausarzt, da er den Antrag gestellt hat. Wo kann ich mir hier Beratung über das weitere Vorgehen holen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rezi,

 

wir empfehlen, sich an die zuständige Reha-Sachbearbeitung zu wenden.

 

Im Prinzip können Sie den Antrag auf die medizinische Rehabilitationsleistung zurück nehmen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Antrag aufgrund einer Aufforderung durch die Krankenkasse gestellt wurde. Dann ist eine Rücknahme nur unter Zustimmung Ihrer Krankenkasse zulässig. 

 

Grundsätzlich könnte der Antritt auch verschoben werden, allerdings ist eine Bewilligung nicht unbegrenzt gültig. Eine Klärung wäre dann sowohl mit der Reha-Abteilung als auch mit der Klinik notwendig.

Eine weitere Möglichkeit, welche Sie mit der Sachbearbeitung besprechen könnten, wäre eine Änderung von einer stationären Reha auf eine ganztägig ambulante Maßnahme.

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4 Antworten

Rehaam 03.12.2024 | 11:07
Natürlich nur bei Ihren behandelnden Ärzten, aber ganz sicher nicht in einem anonymen Forum, in dem weder jemand Sie, noch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen kennt. Wenn Sie allerdings Krankengeld beziehen, werden Sie dann bei einer Absage der Reha wohl in Kürze von der Krankenkasse erneut zur Reha aufgefordert werden und dann kann ein Absage zum Verlust der weiteren Krankengeldzahlung führen. Sie haben auch eine Mitwirkungspflicht!
Anonymam 03.12.2024 | 11:34
Grundsätzlich können Sie die Reha absagen, aber Sie sollten das mit ihrem behandelnden Arzt UND ihrer Krankenkasse absprechen, denn wenn Sie nicht die Reha antreten kann es sein, dass ihr behandelnder Arzt und ihre Krankenkasse "sauer" werden und keine Krankschreibung mehr erstellt wird oder die Krankenkasse mangels Mitwirkung das Krankengeld einstellt. Sie sind verpflichtet alles Mögliche zu unternehmen, um ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Sehr oft kommt es vor, dass bei psychischen Beschwerden man sich antriebslos fühlt und überhaupt keine Kraft etwas zu machen findet. Aber genau das ist der Sinn der Reha - die Kraft wieder aufleben zu lassen. Also gehen Sie auf Reha. Sollte es dennoch nicht passend sein und der Reha-Arzt das genau so sehen, wird er die Reha vorzeitig beenden. Andernfalls holen sie noch neben den Depressionen auch noch Existenzängste dazu.
Icham 03.12.2024 | 15:11
...Beim Rententräger nachfragen - ob die Reha verschoben werden kann ... Oder Dem Hausarzt bitten - eine Reha-Unfähigkeit auszustellen Oder Mit ihrer KK telefonieren & denen ihr Anliegen mitteilen Oder Die stationäre Reha in eine ambulante umwandeln lassen - zb Tagesklinik Alles Gute
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