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Experten-Antwort

Von Krankenkasse zum Antrag für Kur gezwungen - vom Rententräger abgelehnt...

von ratloser...13.08.2020 | 00:23
947 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, ich weiß im Moment nicht, wie mir geschieht und woran ich bin. Seit vielen Jahrzehnten bin ich schon krank (eigentlich schon seit Geburt an) und habe auch deswegen schon massig Arbeitgeber wechseln müssen, weil es gesundheitlich nicht mehr ging. Darum habe ich mittlerweile schon 2 berufliche Rehabilitationen vom Rententräger erfolgreich absolviert und konnte in keinen der beiden Jobs aufgrund Gesundheitlichen Problemen längere Zeit arbeiten. So gerne ich dies wollte und so viel Spaß und Freude ich bei der Arbeit hatte. Ein paar Jahre nach der ersten Umschulung durfte ich nach langer Krankheit zur Kur, wo man mir bescheinigte, das ich den Job aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen nie hätte machen dürfen und die Umschulung komplett falsches Gebiet war. Darum nach langer Krankheit die zweite Umschulung.... welche ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste - oder eher gesagt der Arbeitgeber hat es abgebrochen. Das Resultat ist das selbe. Nun bin ich mal wieder seit über 12 Monaten krank geschrieben und habe mich selber Anfang des Jahres in eine Schmerzklinik einweisen lassen. Seit dem nehme ich starke Medikamente, welche mich total benebeln, ich dauerhaft müde bin, fast mein Leben verschlafe (zum Teil bis zu 16 Stunden am Stück - Tages/Nacht Rhytmus ist komplett hinüber), planlos, verpeilt und zeitweise leicht verwirrt bin. Aktive Teilnahme am Straßenverkehr oder Bedienen von Maschinen ist nicht mehr gestattet und auch sonst bekomme ich nicht mehr viel im Leben auf die Reihe. Man wird dermassen mit Medikamenten zugeschossen... und dann guck mal weiter was passiert. Öffentliche Verkehrsmittel fallen aufgrund psychicher Störung weg... tja da kann man auch gleich zu Hause sitzen bleiben und warten was passiert... oder schlafen, während man eigentlich im Haushalt was machen wollte. Und dabei war Auto fahren eine große Leidenschaft und mein großes Hobby gewesen... aber mit "Sekundenschlaf" und den vielen Nebenwirkungen ist dies unmöglich und wäre sehr verantwortungslos! Also steht mein Auto seit über einem halben Jahr ungenutzt herum und ich weiß nicht wie es mit mir und der Zukunft weiter gehen soll - aber die Kosten laufen weiter! Nun hat die Krankenkasse zu Recht den MDK eingeschaltet, welcher laut Gutachten feststellte, das meine Gesundheit auf Dauer und in nicht absehbarer Zeit massiv bzw. erheblich gefärdet, gemindert und eingeschränkt ist und auch so bleiben wird und das eine Genesung aktuell nicht absehbar ist. Also ein Zustand, den ich so schon über 40 Jahre lang kenne. Aufgrund diesem Gutachten vom MDK wurde nun von der Krankenkasse entschieden, das ich einen Antrag für eine medizinische Rehabilitation stellen muss. Das Ding mit der nachträglichen Einschränkung vom Dispositionsrecht usw. Wenn ich dem nicht nachkomme, gibts ne Sperre vom Krankengeld. Also habe ich diesen Antrag nach fast 10 Wochen fertig geschrieben gehabt und bei der Krankenkasse eingereicht, die den Antrag an den Rententräger weiter geleitet hat. Da der Klinikaufenthalt Anfang des Jahres im Endeffekt nichts anderes wie eine Kur ist und der Aufenthalt nicht zielführend war, sehe ich einer Kur sehr skeptisch gegenüber. Hoffnungen auf Besserung habe ich keine mehr und aufgrund der aktuellen Gesundheitlichen Lage mit Corona für mich sehr problematisch (Risikopatient mit Lungenschaden. Seit Corona gehe ich fast nicht mehr aus dem Haus, da ich die Maske nicht tragen kann und Angst vor einer Infektion habe. Ich habe im Endeffekt schon selber aufgegen. Ich strebe mehrere Therapien an, welche alle über aufwendige Entscheidungen genehmigt werden müssen und damit werde ich komplett im Stich gelassen. Ebenfalls mit der Weiterfühung der kompletten Therapie von der Schmerzklinik wurde aufgrund Bürokratie abgebrochen, was meine Gesundheit einen großen Schritt zurück geworfen hat. Alle Unterlagen, Berichte von Kliniken, Ärtzen und MDK wurden dem Rententräger vorgelegt. Also alles eindeutig. Heute habe ich dann Post vom Rententräger bekommen, der den Antrag zur Reha abgelehnt hat. Damit so ein Antrag gewährt wird, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Ihr kennt die Passagen sicherlich zu genüge... Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelicher Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist (was ja bei mir nachweislich der Fall ist - GdB liegt auch vor) und vorraussichtlich bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderund der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann oder bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinschen Rehabilitaion oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder widerhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Diese Vorraussetzungen sind nicht erfüllt. Also ich verstehe das so, das der Rententräger keine Erfolgsaussichten bei einer medizinischen Reha sieht und man sich diese Kosten ersparen kann. - Sehe ich ja genauso aber und weiter??? Zu "kaputt" für Reha und das wars dann??? Nach den Feststellungen des Rententrägers ist eine Leistung zur medizinischen Reha nicht erforderlich. Eine Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenkasse ist vollkommen ausreichend... --- oder doch nicht krank genug?? Muss ich erst irgendwelche Körperteile unter den Armen tragen? Also mit anderen Worten = es ist vollkommen ausreichend, wenn ich mit Medikamten ruhig gestellt werde und mein Leben verpenne - denn sonst findet außer Krankschreiben, Medikamente und schlafen nichts mehr statt. Was will man auch noch anderes machen, wenn man schon alles ausprobiert hat und andere alternative Therapien von der Krankenkasse mehr oder weniger behindert werden. Von mir aus können die mich gleich auf EU-Rente setzen, da ich eine Besserung meiner gesundheitlichen Situation nicht mehr sehe. Eher gewinne ich x mal ein 6er mit Zusatzzahl im Lotto, anstelle sich meine Gesundheit jemals wieder bessert und von Jahr zu Jahr kommen neue gesundheitliche Probleme dazu. Wenn die Krankenkasse mich nun dazu gezwungen hat, diesen Reha Antrag zu stellen, warum gehen die dann nicht den Schritt weiter und klären alles weitere mit dem Rententräger? Warum muss ich das nun übernehmen? Ich habe weder das Wissen, noch die Kraft oder Geduld dazu. Ich will einfach nur noch meine Ruhe haben und endlich mal schmerzfrei sein. Könnt ihr mir nun irgendwie verraten, wie und was ich machen kann? Was wären die nächsten Schritte, die ich einleiten soll? Klar... Einspruch schreiben aber wogegen? Die haben doch mehr oder weniger Recht, das eine Reha mir nicht helfen wird - so sehe ich das ja auch aber das wars dann? Wo gegen soll ich einen Einspruch erheben, wenn alles eigentlich so richtig ist? Verstehe ich alles nicht. Sag ja... ratlos verpeilt und komme nicht klar mit dem Stoff hier. Es wäre schön, wenn ihr mir hier einen Tip geben könntet, wer nun für mich verantwortlich wäre, was die nächsten Schritte wären usw. Vielen lieben Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen ratloser,

ein Reha-Antrag gilt nach § 116 SGB VI als Antrag auf Rente, wenn Sie vermindert erwerbsfähig sind und ein Reha-Erfolg nicht zu erwarten ist. Nach Ihren Schilderungen ist das so. Ich würde Ihnen empfehlen beim Rentenversicherungsträger anzurufen und dort erfragen, ob die Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag von Amts wegen eingeleitet wurde oder ob Sie einen EM-Rentenantrag offiziell stellen müssen.

Ich hoffe, Sie sind bald wieder schmerzfrei und können die Zeit genießen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Expertenteam

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23 Antworten

Fraukeam 13.08.2020 | 04:59
Eigentlich geben Sie sich schon selber die Antwort: Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Natürlich wäre es schöner, fit zu werden, aber Sie sagen doch selber, es geht nicht mehr, und Behandlung findet ja statt. Was soll da eine Reha erbringen?
Gumbaam 13.08.2020 | 10:45
Die Reha scheint ja nicht abgelehnt worden zu sein, weil die RV keine Verbesserung dadurch sieht, sondern weil die Erwerbsfähigkeit wohl nicht als gefährdet angesehen wird. Man hält offenbar eine stationäre Krankenhausbehandlung für ausreichend. Ob da ein EMR - Antrag zum Erfolg führt?
ratloseram 13.08.2020 | 11:07
Eigentlich geben Sie sich schon selber die Antwort: Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Natürlich wäre es schöner, fit zu werden, aber Sie sagen doch selber, es geht nicht mehr, und Behandlung findet ja statt. Was soll da eine Reha erbringen?
Die Reha scheint ja nicht abgelehnt worden zu sein, weil die RV keine Verbesserung dadurch sieht, sondern weil die Erwerbsfähigkeit wohl nicht als gefährdet angesehen wird. Man hält offenbar eine stationäre Krankenhausbehandlung für ausreichend. Ob da ein EMR - Antrag zum Erfolg führt?
genauso habe ich das ja auch heraus gelesen. Eine Reha wird nicht zum gewünschtem Ergebnis führen und auch nicht die Situation verbessern... und dazu folgt noch: Seite 03 Hinweis Wir halten eine Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung für ausreichend. Also mit meinen Worten: ich bin auf unabsehbarer Zeit gesundheitlich erheblich eingeschränkt, eine Verbesserung ist nicht in Sicht und eine Reha wird da auch keine Verbesserungen oder Veränderungen bringen... aber es ist für den Rententräger ausreichend, wenn ich weiterhin Krankgeschrieben werde, meine Tabletten nehme und mehr oder weniger ruhiggestellt in der Bude hocke und auf Sankt Nimmerleinstag warte... Mehr als Krankschreiben und mich mit Medikamenten vollstopfen wird seit vielen Monaten nicht mehr gemacht und das wird sich auch anscheinend nicht mehr ändern. Ich fühle mich ein wenig, als wollte die Krankenkasse mich abschieben und der Rententräger will von vorne herein auch gleich alles Ablehnen. Ja... ich könnte dort beim Rententräger anrufen aber das ist verschwendete Zeit. Jedenfalls habe ich dies so die letzten 4 Jahre erleben müssen.
Max4.0am 13.08.2020 | 11:17
Sie lesen aus Ihrer Situation Dinge heraus, die gar nicht stimmig sein müssen. Stellen Sie einfach einen Antrag auf EMR, nehmen Ihre Ärzte mit ins Boot, und haken von Zeit zu Zeit nach.
ratloseram 13.08.2020 | 11:29
ok danke schön. Dann werde ich dies mit meinem Arzt mal versuchen. Er war auch der Meinung, das ich zuerst diese Reha durchführen soll und vorher hat alles mit EMR keinen Sinn. Reha vor Rente sagt er immer.
ratloseram 13.08.2020 | 11:27
ich sollte ja von der Krankenkasse aus zur Reha, damit man dort noch einmal das überprüft und bestätigt, was aktuell an Unterlagen und Gutachten schon vorliegt und dort berichtet wird. Dies würde dann wohl dazu führen, das ich aus der Reha aus gleich als EMR geführt werden soll... (keine Ahnung wie das alles ablaufen soll - kenne mich nicht aus) Falls der Rententräger der Meinung ist, das eine Reha keine Verbesserungen bringt, soll der Reha Antrag automatisch in eine EMR umgewandelt werden. Auf jedenfall hätte die Krankenkasse mich dann vom Hals und somit wäre ihr Ziel erreicht. Das war der Hintergedanke der Krankenkasse. Nur der Rententräger macht weder das eine oder das andere sondern er zweifelt anscheinend meinen Gesundheitszustand, die Arztberichte wie auch MDK Gutachten an und findet, das die aktuelle Therapie (Krankschreiben, mit Tabletten vollstopfen, im Zimmer herum sitzen und einfach nur warten) vollkommend ausreichend ist und anscheinend weiter nichts gemacht werden braucht. Ich könnte ja beim Rententräger anrufen nur leider wäre dies verschwendete Zeit, da ich mich mit denen schon zu Zeiten der beruflichen Rehabilitation herum geärgert habe, weil so fast ziemlich alles bezüglich LTA immer wieder abgelehnt wurde. Also müsste ich nun nachfragen, ob der Drops gelutscht ist und aus dieser Ablehnung mit "ausreichende aktuelle Therapie" automatisch in die EMR führt oder ob ich dazu noch mal einen extra Antrag stellen muss... - der 100% abgelehnt werden wird, weil ja die aktuelle Therapie ausreichend ist.... OMG und da soll man nicht noch mehr verwirrt werden? ich bin einfach nur noch müde und leid, mir über solche Dinge Gedanken machen zu müssen, die ich nicht verstehen kann
Fraukeam 13.08.2020 | 14:05
Sie lesen aus Ihrer Situation Dinge heraus, die gar nicht stimmig sein müssen. Stellen Sie einfach einen Antrag auf EMR, nehmen Ihre Ärzte mit ins Boot, und haken von Zeit zu Zeit nach.
ok danke schön. Dann werde ich dies mit meinem Arzt mal versuchen. Er war auch der Meinung, das ich zuerst diese Reha durchführen soll und vorher hat alles mit EMR keinen Sinn. Reha vor Rente sagt er immer.
Niemand hier kennt den genauen Wortlaut des Schreibens. Und niemand hier kennt Ihren Gesundheitszustand. Die übliche Formulierung für eine Reha-Ablehnung meint jedenfalls nicht automatisch, man sei gesund, sondern kann auch Rente ohne Reha bedeuten. Sie schreiben hier extrem lange Beiträge, da wird doch wohl möglich sein, mal nachzufragen bei der Krankenkasse, was nun weiter passiert, oder evtl. noch den Rentenantrag zu stellen.
Fraukeam 13.08.2020 | 17:28
Seite 03 Hinweis Wir halten eine Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung für ausreichend.
und genau das selbe habe ich auch im ersten Beitrag schon geschrieben. Einige Teilnehmer hier im Beitrag haben es ja auch so heraus gelesen...
Nur steht da eben nicht, warum man das für ausreichend hält. Ein schwer kranker Antragsteller, ohne jede Chance auf Besserung oder Erhalten der Arbeitsfähigkeit, bekommt auch so einen Bescheid. Denn eine Reha wird nur dann durchgeführt, wenn sie einen Sinn hat. Sollen wir jetzt diskutieren, wie krank Sie sind? Also einfach nachfragen, warum die Reha abgelehnt wurde, und wie es weitergehen soll. Dafür reicht ein Gespräch mit ihrer Krankenkasse, die ja jetzt weiter Krankengeld zahlen soll. Und dann das weitere Vorgehen realistisch ausrichten und entsprechend handeln.
ratloseram 13.08.2020 | 17:47
dieses Gespräch mit der Krankenkasse hat gestern schon stattgefunden und wie ich schon schrieb, findet die Krankenkasse es "schade", das die Reha abgelehnt wurde... und ich soll nun Einspruch erheben, weil dies die Krankenkasse für mich nicht machen darf. Aber ok. Danke schön schon mal für eure Meinungen und Tipps.
ratloseram 13.08.2020 | 17:04
Zitat von ratloser anzeigenausblenden
ratloser schrieb

Eigentlich geben Sie sich schon selber die Antwort: Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Natürlich wäre es schöner, fit zu werden, aber Sie sagen doch selber, es geht nicht mehr, und Behandlung findet ja statt. Was soll da eine Reha erbringen? [/quote] Die Reha scheint ja nicht abgelehnt worden zu sein, weil die RV keine Verbesserung dadurch sieht, sondern weil die Erwerbsfähigkeit wohl nicht als gefährdet angesehen wird. Man hält offenbar eine stationäre Krankenhausbehandlung für ausreichend. Ob da ein EMR - Antrag zum Erfolg führt? [/quote]

genauso habe ich das ja auch heraus gelesen.

Eine Reha wird nicht zum gewünschtem Ergebnis führen und auch nicht die Situation verbessern... und dazu folgt noch:

Seite 03

Hinweis

Wir halten eine Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung für ausreichend.

Also mit meinen Worten:

ich bin auf unabsehbarer Zeit gesundheitlich erheblich eingeschränkt, eine Verbesserung ist nicht in Sicht und eine Reha wird da auch keine Verbesserungen oder Veränderungen bringen...

aber es ist für den Rententräger ausreichend, wenn ich weiterhin Krankgeschrieben werde, meine Tabletten nehme und mehr oder weniger ruhiggestellt in der Bude hocke und auf Sankt Nimmerleinstag warte... Mehr als Krankschreiben und mich mit Medikamenten vollstopfen wird seit vielen Monaten nicht mehr gemacht und das wird sich auch anscheinend nicht mehr ändern.

Ich fühle mich ein wenig, als wollte die Krankenkasse mich abschieben und der Rententräger will von vorne herein auch gleich alles Ablehnen.

Ja... ich könnte dort beim Rententräger anrufen aber das ist verschwendete Zeit. Jedenfalls habe ich dies so die letzten 4 Jahre erleben müssen.

und genau das selbe habe ich auch im ersten Beitrag schon geschrieben. Einige Teilnehmer hier im Beitrag haben es ja auch so heraus gelesen...
Tippam 13.08.2020 | 18:00
Zitat von ratloser anzeigenausblenden
Das Wörtchen „soll“ ist entscheidend! Die Krankenkasse kann Sie dazu nicht zwingen. Sie beziehen dann weiter Krankengeld und nach Aussteuerung Arbeitslosengeld. Wenn eine Besserung nicht abzusehen ist, können Sie dann 5-6 Monate vor Ablauf des Arbeitslosengeldes einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Arbeitslosengeldbezug macht aber nur Sinn, wenn das Arbeitslosengeld nicht deutlich geringer ist als die Erwerbsminderungsrente.
Fraukeam 13.08.2020 | 18:13
Zitat von ratloser anzeigenausblenden
Ja, das war die Info, die bisher eben fehlte. Dann ist also klar, wie es weiter geht. Sie können jetzt in Widerspruch gehen und müssen es wahrscheinlich sogar, wenn Sie weiter Krankengeld haben wollen. Allerdings: Wenn ihre Schmerztherapie so unprofessionell angelegt ist, dass Sie ständig schläfrig sind, dann müssen sie das eben ändern und da wird eine Reha nicht helfen können. Und der Tag-Nacht-Rhythmus ist in allererster Linie eine Sache der Disziplin. Sie werden bald auch vor der Frage stehen, wie realistisch Sie tatsächlich erwerbsunfähig sind. Da kommt man mit manchem, was Sie angeben, nicht weit, die Corona-Angst ist auch so ein Beispiel. Denn wenn es so kommt, dass Sie keine Rente erhalten und das Krankengeld läuft aus, das ist wohl in einigen Monaten soweit, dann wird es schwierig. In der Regel dann noch Arbeitslosengeld und dann Hartz VI bzw. Sozialhilfe.
Fraukeam 13.08.2020 | 20:00
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
Aus der Nahtlosigkeit des ALG 1 in Erwerbminderungsrente zu gehen, ist allerdings besonders schwierig. Rentengutachter findens nicht so überzeugend, wenn der kranke Mensch erst noch finanzielle Vorteile nutzt. Das Risiko, letztlich zum Sozialhilfeempfänger zu werden, steigt mit solchen Plänen. Man sollte im eigenen Interessse nicht so lang warten. Und auch Krankengeld muss nicht die vollen Wochen ausbezahlt werden. Eine Krankenkasse darf jederzeit mit MdK-Beschluss einstellen, oder wenn der Leistungsbezieher die Mitarbeit verweigert. Was hier nun ansteht und wie die reale Lage ist, kann man nicht beurteilen. Aber aussitzen, um noch Gelder mitzunehmen, geht meist ins Auge.
Max4.0am 13.08.2020 | 20:17
Habe davon noch nie gehört, @Frauke - Begutachter interessiert es nicht die Bohne, von was man gerade lebt. Und warum auch nicht? Ist völlig legal, ALG1 zu beantragen nach Aussteuerung. Und überhaupt kann man doch immer hoffen, wieder zu genesen oder zeitweise auf dem Arbeitsmarkt tätig zu sein? Dafür muss man allerdings fiktiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ... Mal davon abgesehen, manche AfA wird ohnehin so schlau sein, den Versicherten dann aufzufordern, rapido eine EMR zu beantragen. Und es gibt auch noch den MdK, den die AfA dann beauftragen kann. Was allerdings die DRV später, wenn dann ein Antrag auf EMR erfolgt, nicht interessiert ... Und vorher: Wenn einen die eigenen Fachärzte für krank halten und hinter der arbeitsunfähigen Person stehen, hat es ein MdK von der KK schwer ...
Max4.0am 13.08.2020 | 19:09
@Frauke: Nein, der Fragesteller ist nicht gezwungen, Widerspruch bei der KK einzulegen, wenn er weiterhin KG haben will. Das steht ihm zu. DRV hat abgelehnt und fertig aus die Maus. Ansonsten stimme ich Ihnen zu - eine realistische Bestandsaufnahme des Posters wäre sinnvoll, was er denn eigentlich möchte. Und wenn er selbst meint, erwerbsgemindert zu sein, so soll er einen Antrag stellen und wie schon gesagt wurde, wenn er Anrecht hat, vorher noch in die Nahtlosigkeit von ALG1 gehen, denn das ist doch meistens auch noch höher als eine wie auch immer geartete EMR ...
KSCam 13.08.2020 | 20:40
Ganz kurz: Ein Widerspruch gegen eine abgelehnte Reha macht nur dann Sinn wenn man wirklich in Reha will und sich von der einen Erfolg verspricht. Das erkenne ich aus den Zeilen der Fragestellerin nicht. Sie hat diese Reha ja nur beantragt weil die Kasse das wollte (und dann noch die 10 Wochenfrist ausgenutzt). Wegen der Krankenkasse braucht es keinen Widerspruch - die hat zur Reha aufgefordert, Reha wurde abgelehnt - das wars. Hätte sie selbst in Reha gewollt hätte sie das doch längst auch ohne Aufforderung der Kasse angehen können. Und dass die Fragestellerin Rente beantragen kann, ist auch klar - was beim RA dann rauskommt, ist dann wahrscheinlich wieder einen "sehr langen Beitrag im Forum wert".
Fraukeam 13.08.2020 | 21:59
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
Das müsste ich erst einmal suchen, aber es gibt sogar eine Durchführungsanweisung, wonach Erwerbsminderungsrente bei Bezug von ALG besonders geprüft werden soll. Legal ist es selbstverständlich, den zeitlichen Rahmen auszukosten bis zum Anschlag, aber nicht klug. § 145 Abs. 2 SGB III führt immer zum sofortigen Antrag auf Reha bzw. Rente, ohne den gibts nämlich kein Geld bei Nahtlosigkeit. Der MdK hat da nichts mit zu tun. Der kann jetzt, falls die Reha wegen fehlender Schwere der Erkrankung oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft des Erkrankten abgelehnt wurde, gesund schreiben. Dann gäbs kein Krankengeld mehr, mitnichten hat man einen grudsätzlichen Anspruch. Da interessieren im Regelfall die Einschätzungen der eigenen Ärzte ziemlich wenig, zu recht, da die oftmals nicht neutral sind.
Max4.0am 13.08.2020 | 22:55
Zitat: Das müsste ich erst einmal suchen, aber es gibt sogar eine Durchführungsanweisung, wonach Erwerbsminderungsrente bei Bezug von ALG besonders geprüft werden soll. Legal ist es selbstverständlich, den zeitlichen Rahmen auszukosten bis zum Anschlag, aber nicht klug. ------------------- Das mag sein - Durchführungsanordnungen gibt es überall, auch bei der AfA. Aber doch nicht vom Gutachter, wie du schriebst. Der ist Arzt und feddich. ------------------- Zitat: § 145 Abs. 2 SGB III führt immer zum sofortigen Antrag auf Reha bzw. Rente, ohne den gibts nämlich kein Geld bei Nahtlosigkeit. Der MdK hat da nichts mit zu tun. ------------------- Sorry, ich meinte den Amtsarzt der AfA. Die AfA interessiert es meistens überhaupt nicht, ob man nach Nahtlosigkeit beantragt und dies 1000fach versichert. Dann wird nach § 136 geprüft. Und flugs wird der Amtsarzt beauftragt. Der stellt nun fest, inwieweit man leistungsfähig ist und für wie viele Stunden. Danach wird dann das ALO-Geld berechnet. ------------------- Zitat (zum MdK): Der kann jetzt, falls die Reha wegen fehlender Schwere der Erkrankung oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft des Erkrankten abgelehnt wurde, gesund schreiben. Dann gäbs kein Krankengeld mehr, mitnichten hat man einen grudsätzlichen Anspruch. Da interessieren im Regelfall die Einschätzungen der eigenen Ärzte ziemlich wenig, zu recht, da die oftmals nicht neutral sind. -------------------- Im Regelfall ist es eher so, dass KG bis zur Aussteuerung gezahlt wird. Denn "zu Recht" haben die eigenen Fachärzte doch immer noch mehr Ahnung und vor allem den Krankheitsverlauf vor Augen oftmals seit Jahren, was nun ein Aktengutachten, wie es die Krankenkassen gerne in Auftrag geben oder eine 20-minütige Pups-Begutachtung, nicht zu leisten vermag, sondern nur den einen Zweck hat, den ungeliebten Geld kostenden Versicherten los zu werden. Das dies leider immer wieder geschieht mit zum Teil recht unlauteren Mitteln, ist ein anderer Punkt. Aber dagegen kann man sich ja wehren ...
Fraukeam 14.08.2020 | 08:06
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
Max4.0 schrieb

Zitat:

Das müsste ich erst einmal suchen, aber es gibt sogar eine Durchführungsanweisung, wonach Erwerbsminderungsrente bei Bezug von ALG besonders geprüft werden soll. Legal ist es selbstverständlich, den zeitlichen Rahmen auszukosten bis zum Anschlag, aber nicht klug.

-------------------

Das mag sein - Durchführungsanordnungen gibt es überall, auch bei der AfA.

Aber doch nicht vom Gutachter, wie du schriebst. Der ist Arzt und feddich.

-------------------

Zitat:

§ 145 Abs. 2 SGB III führt immer zum sofortigen Antrag auf Reha bzw. Rente, ohne den gibts nämlich kein Geld bei Nahtlosigkeit. Der MdK hat da nichts mit zu tun.

-------------------

Sorry, ich meinte den Amtsarzt der AfA. Die AfA interessiert es meistens überhaupt nicht, ob man nach Nahtlosigkeit beantragt und dies 1000fach versichert. Dann wird nach § 136 geprüft. Und flugs wird der Amtsarzt beauftragt. Der stellt nun fest, inwieweit man leistungsfähig ist und für wie viele Stunden. Danach wird dann das ALO-Geld berechnet.

-------------------

Zitat (zum MdK):

Der kann jetzt, falls die Reha wegen fehlender Schwere der Erkrankung oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft des Erkrankten abgelehnt wurde, gesund schreiben. Dann gäbs kein Krankengeld mehr, mitnichten hat man einen grudsätzlichen Anspruch. Da interessieren im Regelfall die Einschätzungen der eigenen Ärzte ziemlich wenig, zu recht, da die oftmals nicht neutral sind.

--------------------

Im Regelfall ist es eher so, dass KG bis zur Aussteuerung gezahlt wird. Denn "zu Recht" haben die eigenen Fachärzte doch immer noch mehr Ahnung und vor allem den Krankheitsverlauf vor Augen oftmals seit Jahren, was nun ein Aktengutachten, wie es die Krankenkassen gerne in Auftrag geben oder eine 20-minütige Pups-Begutachtung, nicht zu leisten vermag, sondern nur den einen Zweck hat, den ungeliebten Geld kostenden Versicherten los zu werden. Das dies leider immer wieder geschieht mit zum Teil recht unlauteren Mitteln, ist ein anderer Punkt. Aber dagegen kann man sich ja wehren ...

Max 4.0, okay, hier ist nur ein Forum, und die Situation des Fragestellers hat sich herausgestellt als so heikel, dass er dringend vor Ort mit der Krankenkasse zusammenarbeiten sollte. Trotzdem erreichen Sie hier Menschen, die gerade in Not sind und überfordert. Vorsicht bitte. Selbstverständlich arbeiten ärztliche Gutachter mit Vorgaben. Ein Gutachten ist doch hoffentlich nichts, das nur nach Lust und Laune erstellt wird. Und dass es eigenartig wirkt, wenn ein Kranker erst dann in Rente will, wenn der Absturz in Hartz VI bzw. Sozialhilfe droht, ist auch klar. Wie können sie hier jemand raten, ALG nach Nahtlosigkeit zu beantragen, wenn sie wissen, wie selten das gewährt wird? Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder mit Nahtlosigkeit und Reha/ Rentenantrag, oder mit Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, sprich Bewerbungen, Schulungen usw. Sonst gibts kein ALG 1. Nein, Krankengeld wird eher selten bis zur Aussteuerung gezahlt, weil die meisten Menschen sich rechtzeitig um ihre Zukunft kümmern. Übrigens kann heute ein Rentenantragsverfahren viele Monate dauern, und nicht jeder ist willens und fit genug, mittendrin noch ALG 1 zu beantragen. Eigene Fachärzte schaffen es oft nicht, dem Patienten einfach ehrlich zu sagen, dass er keine Chance auf Rente haben wird. Schon gar nicht schreiben die das, weil dann der Patient nämlich weg ist.Das weiß auch jeder Gutachter.
Max4.0am 14.08.2020 | 10:40
Zitat von Frauke anzeigenausblenden
Nein, ein Gutachter arbeitet mit medizinischen Fakten und Einschränkungen, sofern er nicht unlauter arbeitet. Weil das der normale Weg ist nach Aussteuerung, egal, nach welchem Paragrafen bewilligt wird. Im übrigen raten und tun das die meisten - ALG1 ist eine Versicherungsleistung. Eigene Fachärzte sind auch nicht zuständig für die Bewilligung oder Ablehnung einer EMR. Sie können erkennen, ob jemand AU ist. Im übrigen hinkt das Beispiel. Denn wenn der Poster es geschafft hat, einen Reha-Antrag einzutüten, wird er auch in der Lage sein, einen ungleich leichteren Antrag auf ALG1 abzugeben. Zudem gibt es Hilfestellen ... @Peter: Er war ja schon in einer Schmerzklinik und ist damit nicht zufrieden, mit Medikamenten "abgeschossen" zu sein. Klar besteht manchmal kein Unterschied in der Art der gewählten Klinik, wie Sie schreiben - aber es macht für die Kostenträger einen Unterschied, ob Reha oder Akutklinik. Einmal Rentenversicherungsträger wie die DRV - einmal KK. Aber vielleicht erledigt sich das Ganze auch und der Fragesteller teilt uns mit, was denn die DRV so meint, ob nicht doch umgedeutet werden kann auf EMR. Und sucht sich Hilfe ...
Peteram 14.08.2020 | 10:26
Man liest gar nicht heraus, warum die Fragestellerin sich weigert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das wäre doch jetzt der nächste Schritt. Oder, einen Wiederspruch Bezüglich der Reha zu stellen. Man könnte auch eine Schmerbehandlung als Krankenhausbehandlung vornehmen, ebenso wie psychosomatische Behandlungen. Das muss doch nicht verpflichtend als Reha laufen. Gerade im Bereich psychosomatische ist der Unterschied von Reha zur AkutKlinik nun echt minimal, merkt man gar nicht den Unterschied.
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