Zitat:
Das müsste ich erst einmal suchen, aber es gibt sogar eine Durchführungsanweisung, wonach Erwerbsminderungsrente bei Bezug von ALG besonders geprüft werden soll. Legal ist es selbstverständlich, den zeitlichen Rahmen auszukosten bis zum Anschlag, aber nicht klug.
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Das mag sein - Durchführungsanordnungen gibt es überall, auch bei der AfA.
Aber doch nicht vom Gutachter, wie du schriebst. Der ist Arzt und feddich.
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Zitat:
§ 145 Abs. 2 SGB III führt immer zum sofortigen Antrag auf Reha bzw. Rente, ohne den gibts nämlich kein Geld bei Nahtlosigkeit. Der MdK hat da nichts mit zu tun.
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Sorry, ich meinte den Amtsarzt der AfA. Die AfA interessiert es meistens überhaupt nicht, ob man nach Nahtlosigkeit beantragt und dies 1000fach versichert. Dann wird nach § 136 geprüft. Und flugs wird der Amtsarzt beauftragt. Der stellt nun fest, inwieweit man leistungsfähig ist und für wie viele Stunden. Danach wird dann das ALO-Geld berechnet.
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Zitat (zum MdK):
Der kann jetzt, falls die Reha wegen fehlender Schwere der Erkrankung oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft des Erkrankten abgelehnt wurde, gesund schreiben. Dann gäbs kein Krankengeld mehr, mitnichten hat man einen grudsätzlichen Anspruch. Da interessieren im Regelfall die Einschätzungen der eigenen Ärzte ziemlich wenig, zu recht, da die oftmals nicht neutral sind.
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Im Regelfall ist es eher so, dass KG bis zur Aussteuerung gezahlt wird. Denn "zu Recht" haben die eigenen Fachärzte doch immer noch mehr Ahnung und vor allem den Krankheitsverlauf vor Augen oftmals seit Jahren, was nun ein Aktengutachten, wie es die Krankenkassen gerne in Auftrag geben oder eine 20-minütige Pups-Begutachtung, nicht zu leisten vermag, sondern nur den einen Zweck hat, den ungeliebten Geld kostenden Versicherten los zu werden. Das dies leider immer wieder geschieht mit zum Teil recht unlauteren Mitteln, ist ein anderer Punkt. Aber dagegen kann man sich ja wehren ...