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Experten-Antwort

Von Teil- auf volle Em-Rente und arbeiten?

von gersi7604.10.2015 | 19:43
1045 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich hätte eine Frage. Ich war von 02/14 bis 08/15 krankgeschrieben, habe in der Zeit einen Klinikaufenthalt und eine Reha hinter mich gebracht. In 12/14 habe ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Dieser wurde mir in 07/15 genehmigt, allerdings nur als Teilrente. Ich konnte mir leider finanziell keinen Widerspruch leisten, da ich in 08/15 ausgesteuert worden wäre. Somit habe ich, in Absprache mit meinem Arbeitgeber, meine Arbeit wieder aufgenommen, allerdings in vermindertem Umfang. (von 22 Std/Woche auf 16 Std/Woche) Ich merke aber, das mir das alles nicht gut tut und sich mein psychischer Zustand wieder verschlechtert, daher würde ich gerne erneut einen Antrag auf volle EM-Rente stellen. Ich kann es mir aber immernoch nicht leisten mich wieder krank schreiben zu lassen, da ich ja nun ausser der Teilrente kein Geld mehr bekäme und meine Wohnung und sonstige Kosten (ich habe ein Kind, bin alleinerziehend) sich davon nicht bestreiten lassen. Ich müsste also bis zum Entscheid weiter arbeiten, habe noch jedemenge Urlaub von letztem Jahr, sodaß ich es auf 3 statt 4 Tage die Woche schaffen kann. Aber das wäre doch sicher für den Antrag nicht förderlich, oder? Ich bin grad ziemlich fertig mit den Nerven.....

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.10.2015 | 21:10

Hallo gersi76,

voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Mit Ihrer Tätigkeit von 16 Stunden pro Woche liegen Sie über der 3-Stunden-Grenze. Das spricht zunächst mal gegen das Vorliegen von voller Erwerbsminderung. Es kann aber auch sein, dass die 16-stündige Arbeit zu Lasten Ihrer Gesundheit geht, also aus medizinischer Sicht dauerhaft gar nicht ausgeübt werden kann bzw. sollte. Kommt der Gutachter der Rentenversicherung zu dieser Feststellung, erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Stellen Sie also ruhig einen Rentenantrag und lassen Sie prüfen, ob Sie mittlerweile voll erwerbsgemindert sind. Nehmen Sie aber auch ruhig Ihren alten Urlaub bzw. reduzieren Sie damit Ihre Arbeitszeit, um sich angesichts Ihres schlechten nervlichen Zustands etwas zu erholen. Dazu ist der Urlaub ja da. Die Inanspruchnahme von Urlaub wirkt sich auf den Antrag nicht negativ aus.

1 Antworten

gersi76am 04.10.2015 | 21:17
Vielen Dank für die Antwort. Ja, es ging nicht darum ob der Urlaub schädlich wäre, sondern das arbeiten. Es ist tatsächlich nicht förderlich für meinen derzeitigen Gesundheitszustand, aber von irgendwas müssen mein Sohn und ich ja auch leben :(
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