Hallo gersi76,
voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Mit Ihrer Tätigkeit von 16 Stunden pro Woche liegen Sie über der 3-Stunden-Grenze. Das spricht zunächst mal gegen das Vorliegen von voller Erwerbsminderung. Es kann aber auch sein, dass die 16-stündige Arbeit zu Lasten Ihrer Gesundheit geht, also aus medizinischer Sicht dauerhaft gar nicht ausgeübt werden kann bzw. sollte. Kommt der Gutachter der Rentenversicherung zu dieser Feststellung, erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Stellen Sie also ruhig einen Rentenantrag und lassen Sie prüfen, ob Sie mittlerweile voll erwerbsgemindert sind. Nehmen Sie aber auch ruhig Ihren alten Urlaub bzw. reduzieren Sie damit Ihre Arbeitszeit, um sich angesichts Ihres schlechten nervlichen Zustands etwas zu erholen. Dazu ist der Urlaub ja da. Die Inanspruchnahme von Urlaub wirkt sich auf den Antrag nicht negativ aus.
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