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Experten-Antwort

Von Teilerwerbsminderungsrente zurück in Volle Erwerbsminderungsrente

von Sandra29.11.2019 | 18:14
108 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, Ich erhalte seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung, seit 2017 ist diese unbefristet. Ich arbeite seit einem Jahr in meinem erlernten Beruf stundenweise als Minijobber, um mir etwas dazu zu verdienen. Gerne würde ich versuchen, halbtags zu Arbeiten. Mir ist bewusst, dass ich dann keinen Anspruch mehr habe auf die volle Erwerbsminderungsrente. Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Muss ich dann einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen, oder komme ich aufgrund der 20 Stunden / Woche automatisch in die Teilerwerbsunfähigkeit? 2. Die Vergangenheit zeigt mir, dass ich immer wieder Phasen habe in denen sich mein Zustand verschlechtert und ich schwer zu kämpfen habe meinen Alltag zu bewältigen. Ich habe daher Angst, mein Zustand verschlechtert sich wieder so sehr, dass ich den Job dann halbtags nicht mehr schaffe und beenden muss. Falle ich dann von der Teilerwerbsunfähigkeit wieder in die volle Erwerbsunfähigkeit oder muss ich diese wieder neu beantragen und hätte somit meine jetzige unbefriste volle Erwerbsminderungsrente sozusagen verspielt? Vielen Dank im Voraus MfG Sandra

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2019 | 08:41

Hallo Sandra,

im Kern lautet die Antwort "alles kann, nichts muss".

Grds. steht erstmal die medizinische Entscheidung, dass Ihnen EM-Rente auf Dauer gewährt wird. Wenn sie jetzt anfangen zu arbeiten, dann passiert:

- auf jeden Fall eine Prüfung der zustehenden Rentenhöhe, da Hinzuverdienst anzurechnen ist. Im Ergebnis gibt´s dann weiterhin die volle EM-Rente, aber halt teilweise (wegen Hinzuverdienst) nicht gezahlt

- ggf. eine Prüfung des grds. EM-Anspruchs. Hier könnten dann tats. Ärzte/Mediziner den grds. Anspruch auf EM-Rente prüfen und diese volle EM-Rente ggf. auch aufheben.

Entsprechend ergeben sich weiter folgen, falls der Job nicht mehr ausgeübt werden kann.

- falls es bei der vollen EM-Rente geblieben, diese nur nicht gezahlt wurde, dann führt ein Wegfall des Hinzuverdienst wieder zur vollen EM-Rente (Anspruch bestand ja durchgehend fort).

Hinweis: Einkommen wird als Jahresverdienst betrachtet und führt ggf. bis zum Jahresende zu einer reduzierten Rentenzahlung

- falls der Anspruch auf volle EM-Rente zwischenzeitlich aberkannt wurde, dann wäre diese neu zu beantragen. Ergebnis dann natürlich vom aktuellen Gesundheitszustand abhängig

2 Antworten

Siehe hieram 29.11.2019 | 18:55
Zu 1) Nein, nichts automatisch. Wahrscheinlich wird man eher die EM-Rente überprüfen und ggf. aberkennen. Zu 2) Ja, ggf. verspielt und wieder neu beantragen
W°lfgangam 29.11.2019 | 19:33
Hallo Sandra, lesen Sie auch diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… speziell die am Ende verlinkten Beiträge - gibt erste Erkenntnisse, wie das mit EM und Beschäftigung ist ...und warum hier individuell keine abschließende Antwort auf Ihren/jeden Fall zu dieser Frage gegeben werden kann. Gruß w.
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