Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sandra,
im Kern lautet die Antwort "alles kann, nichts muss".
Grds. steht erstmal die medizinische Entscheidung, dass Ihnen EM-Rente auf Dauer gewährt wird. Wenn sie jetzt anfangen zu arbeiten, dann passiert:
- auf jeden Fall eine Prüfung der zustehenden Rentenhöhe, da Hinzuverdienst anzurechnen ist. Im Ergebnis gibt´s dann weiterhin die volle EM-Rente, aber halt teilweise (wegen Hinzuverdienst) nicht gezahlt
- ggf. eine Prüfung des grds. EM-Anspruchs. Hier könnten dann tats. Ärzte/Mediziner den grds. Anspruch auf EM-Rente prüfen und diese volle EM-Rente ggf. auch aufheben.
Entsprechend ergeben sich weiter folgen, falls der Job nicht mehr ausgeübt werden kann.
- falls es bei der vollen EM-Rente geblieben, diese nur nicht gezahlt wurde, dann führt ein Wegfall des Hinzuverdienst wieder zur vollen EM-Rente (Anspruch bestand ja durchgehend fort).
Hinweis: Einkommen wird als Jahresverdienst betrachtet und führt ggf. bis zum Jahresende zu einer reduzierten Rentenzahlung
- falls der Anspruch auf volle EM-Rente zwischenzeitlich aberkannt wurde, dann wäre diese neu zu beantragen. Ergebnis dann natürlich vom aktuellen Gesundheitszustand abhängig
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