Hallo User Leistungsfall,
bei der Umwandlung von teilweiser Erwerbsminderung in volle Erwerbsminderung entsteht ein neuer Leistungsfall und es ist das aktuelle Recht anzuwenden.
Ob für Sie das neue Recht, im Hinblick auf die geänderten Vorschriften zur Zurechnungszeit, zutritt, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.
Ob Sie den Umwandlungsantrag jetzt stellen oder erst in der Zukunft, müssen Sie selbst entscheiden. Es kommt darauf an, auf welchen Tag der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung den Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung legt.