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Experten-Antwort

Von teilweiser Erwerbsminderungsrente zu voller

von Mathilde19.05.2023 | 18:35
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1 Antworten
Ich beziehe momentan eine volle Erwerbsminderungsrente, gehe aber davon aus, dass sie bei der nächsten Weiterbewilligung zu einer teilweisen werden wird. Da würde ich ja die halbe Summe des Geldes beziehen, das ich jetzt bekomme. Was ist denn, wenn es mir wieder so schlecht gehen sollte, dass ich wieder die volle Rente brauche. Wird dann einfach wieder die alte Summe der vollen Erwerbsminderungsrente genommen oder gibt es da wieder irgendwelche Regeln aus denen die Höhe dann berechnet wird? Und gibt es dann noch andere Regelungen die in Kraft treten ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2023 | 08:58

Hallo Mathilde,

sofern Sie gleich mit der vollen Erwerbsminderungsrente gestartet sind, passt die Faustregel halbe Rente.

Diese Faustregel stimmt aber nur bedingt, wenn vor der vollen Erwerbsminderungsrente bereits für längere Zeit eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich das Leistungsvermögen mit der Zeit weiter verschlechtert hat und deshalb ein neuer Leistungsfall eingetreten ist.

Sofern Ihr Leistungsvermögen nunmehr auf 3 bis unter 6 Stunden eingeschätzt wird und Sie keine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben, verbleibt es aufgrund der Arbeitsmarktlage bei einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Kommt es, wie Sie annehmen, zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente und verschlechtert sich Ihr Leistungsvermögen wieder auf unter 3 Stunden täglich, tritt ein neuer Leistungsfall ein. Damit erfolgt eine neue Rentenberechnung nach dann aktuellen Recht. Hierbei sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte besitzgeschützt (d.h. mindestens wieder der doppelte Zahlbetrag).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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