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Experten-Antwort

von voller EM-Rente in Altersente

von hat mal ne Frage21.01.2018 | 21:08
404 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie es in der Reha angeregt war, habe ich die Erwerbsminderungsrente beantragt, da ich wohl noch nicht mal unter 3h am Tag dem allgem. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Ich frage mich jetzt mal, wie es später mit der Altersrente ausschaut. Wird da etwas noch drauf gerechnet? Ich bin jetzt 51 Jahre und laut Renteninfo ist die Erwerbsminderungsrente deutlich höher als die Altersrente (was bisher einbezahlt wurde und nicht bei der Scheidung auf meine EX-Frau "umgeschaufelt" wurde). Im Netz konnte ich zwar was von Anrechnungszeiten finden - aber nirgends etwas genaues, wie da was an- bzw. hinzugerechnet wird. Vielen Dank schon mal für eure Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn Sie von der Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente wechseln, werden bei der Altersrente zusätzlich noch alle Zeiten berücksichtigt, die nach dem Eintritt der Erwerbsminderung liegen.

Die für die Zeit des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigte Zurechnungszeit wird dabei als Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs ebenfalls berücksichtigt. Dasselbe gilt auch für die Zurechnungszeit, die vor dem Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung liegt.

Ob sich die Altersrente dann nochmals gegenüber der Rente wegen Erwerbsminderung erhöht, hängt also insbesondere davon ab, ob die "neuen" Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung höher bewertet werden als die bisherige Zurechnungszeit.

Auf jeden Fall wird die Altersrente nicht niedriger als die Rente wegen Erwerbsminderung werden, da Sie einen Besitzschutz erhalten.

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