Hallo,
wenn Sie von der Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente wechseln, werden bei der Altersrente zusätzlich noch alle Zeiten berücksichtigt, die nach dem Eintritt der Erwerbsminderung liegen.
Die für die Zeit des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigte Zurechnungszeit wird dabei als Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs ebenfalls berücksichtigt. Dasselbe gilt auch für die Zurechnungszeit, die vor dem Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung liegt.
Ob sich die Altersrente dann nochmals gegenüber der Rente wegen Erwerbsminderung erhöht, hängt also insbesondere davon ab, ob die "neuen" Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung höher bewertet werden als die bisherige Zurechnungszeit.
Auf jeden Fall wird die Altersrente nicht niedriger als die Rente wegen Erwerbsminderung werden, da Sie einen Besitzschutz erhalten.