Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
wenn Sie von der Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente wechseln, werden bei der Altersrente zusätzlich noch alle Zeiten berücksichtigt, die nach dem Eintritt der Erwerbsminderung liegen.
Die für die Zeit des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigte Zurechnungszeit wird dabei als Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs ebenfalls berücksichtigt. Dasselbe gilt auch für die Zurechnungszeit, die vor dem Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung liegt.
Ob sich die Altersrente dann nochmals gegenüber der Rente wegen Erwerbsminderung erhöht, hängt also insbesondere davon ab, ob die "neuen" Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung höher bewertet werden als die bisherige Zurechnungszeit.
Auf jeden Fall wird die Altersrente nicht niedriger als die Rente wegen Erwerbsminderung werden, da Sie einen Besitzschutz erhalten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.