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Experten-Antwort

von voller Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von mirco19.03.2023 | 16:42
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4 Antworten

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Hallo Alter 61,habe jetzt eine volle Erwerbsminderungsrente bis zum 1.08.2025 zuerkannt bekommen.könnte mit 63 im Februar 2025 in vorzeitige Alterrente mit Abzügen gehen,kann ich dann, obwohl noch 1/2 Jahr Erwebsminderungsrente ansteht,bei rechtzeitiger Antragstellung fließend in die Altersrente gehen,und werden da auch Abzüge gemacht wegen vorzeitiger Inanspruchnahme,oder wäre Velängerung der Erwerbsminderungsrente angebrachter? Für Antworten Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mirco,

bei einer Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente haben Sie einen Besitzstand auf den bisherigen Zahlbetrag.

Wenn Sie seit dem Rentenbeginn Ihrer Erwerbsminderungsrente eventuell noch weitere Entgeltpunkte erwerben sollten, werden diese erst bei der Altersrente berücksichtigt. Mit Hilfe einer Probeberechnung können Sie dann feststellen, ob sich in diesem Fall eine vorzeitige Umwandlung lohnen würde. Fordern Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger rechtzeitig vor dem möglichen Rentenbeginn im Februar 2025 eine Probeberechnung an, um einen Vergleich vornehmen zu können.

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3 Antworten

Mikeam 19.03.2023 | 18:33
Aus steuerlichen Gründen verlängern. Für die Höhe der Rente ist es egal, weil nicht mehr Abzüge dazukommen.
Abschlägeam 20.03.2023 | 08:46
Davon ausgehend, dass auch die erforderlichen 35 Beitragsjahre erfüllt sind: Sie können bereits mit dem Antrag auf Weiterbewilligung der EM-Rente (mit den notwendigen medizinischen Unterlagen seit letzter Antragstellung) eine Kopie Ihres SB-Ausweises beifügen. Und den Antrag (verkürzter Antrag Formular R0110) dann neben dem Datums-Feld für den Beginn einer Altersrente oder unter Bemerkungen ergänzen, dass, sofern über die Weiterbewilligung bis zum xx (Ablauf der vorherigen Bewilligung) noch nicht entschieden werden konnte, Sie 'vorsorglich' gleichzeitig die SB-Rente ab diesem Datum beantragen. > bzw. für @mirco die Altersrente ohne SB Da eine nachfolgende (SB)Alters-Rente üblicherweise nicht niedriger ausfällt als eine davor bezogene EM-Rente (aufgrund Bestandschutz) müsste dann zunächst die Rente erst einmal weiter bezahlt werden. Und es würde aber auch weiterhin geprüft werden müssen, ob denn tatsächlich noch eine volle Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Wenn diese Prüfung also länger dauert, hätten Sie dennoch keine finanzielle Lücke. (Informieren Sie sich dennoch rechtzeitig bei den anderen Stellen [Krankenkasse und Agentur für Arbeit] welche Ansprüche Sie dort haben, falls sich doch irgend etwas verzögert.) Wenn dann tatsächlich über die EM-Rente entschieden wurde, werden Sie dann nochmals gefragt, ob Sie also weiterhin die EM-Rente beziehen möchten oder tatsächlich umwandeln wollen. Um diese Entscheidung treffen zu können, würden Sie also die Unterlagen zur Höhe der SB-Rente ebenfalls erhalten. Hierbei sollten Sie dann allerdings beachten, dass so lange dann noch nicht über die EM-Rente abschließend entschieden wurde, Sie sich an die zeitlichen Begrenzungen und die Hinzuverdienstgrenze einer vollen EM-Rente halten (sofern Sie eine Nebentätigkeit haben oder neu aufnehmen wollen). Zum bereits von @Mike erwähnten steuerlichen Vorteil 'je später desto besser' hier noch erklärende Information: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten…
Karl-Gustafam 20.03.2023 | 07:48
Moin zusammen, hierzu direkt mal eine Frage. Selbiges Problem stellt sich mir auch bald. Ich werde auch Verlängerung der vollen EMR beantragen, obwohl ich in 01/24 in SB Rente wechseln könnte. EMR endet zu diesem Zeitpunkt auch. Was ist nach dem 01/24, wenn über die Verlängerung noch nicht entschieden wurde. Bekomme ich dann weiterhin Geld? Kann ich nach späterer evtl. Ablehnung direkt den regulären Antrag auf die dann mögliche SB Rente stellen und was ist mit dem Zwischenraum - EMR zur späteren SBR - an DRV Zahlungen möglich? Muss ich mich für die Übergangsphase irgendwo melden? Mit freundlichen Grüßen Karl-Gustaf
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