Davon ausgehend, dass auch die erforderlichen 35 Beitragsjahre erfüllt sind:
Sie können bereits mit dem Antrag auf Weiterbewilligung der EM-Rente (mit den notwendigen medizinischen Unterlagen seit letzter Antragstellung) eine Kopie Ihres SB-Ausweises beifügen.
Und den Antrag (verkürzter Antrag Formular R0110) dann neben dem Datums-Feld für den Beginn einer Altersrente oder unter Bemerkungen ergänzen, dass, sofern über die Weiterbewilligung bis zum xx (Ablauf der vorherigen Bewilligung) noch nicht entschieden werden konnte, Sie 'vorsorglich' gleichzeitig die SB-Rente ab diesem Datum beantragen.
> bzw. für @mirco die Altersrente ohne SB
Da eine nachfolgende (SB)Alters-Rente üblicherweise nicht niedriger ausfällt als eine davor bezogene EM-Rente (aufgrund Bestandschutz) müsste dann zunächst die Rente erst einmal weiter bezahlt werden. Und es würde aber auch weiterhin geprüft werden müssen, ob denn tatsächlich noch eine volle Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Wenn diese Prüfung also länger dauert, hätten Sie dennoch keine finanzielle Lücke.
(Informieren Sie sich dennoch rechtzeitig bei den anderen Stellen [Krankenkasse und Agentur für Arbeit] welche Ansprüche Sie dort haben, falls sich doch irgend etwas verzögert.)
Wenn dann tatsächlich über die EM-Rente entschieden wurde, werden Sie dann nochmals gefragt, ob Sie also weiterhin die EM-Rente beziehen möchten oder tatsächlich umwandeln wollen.
Um diese Entscheidung treffen zu können, würden Sie also die Unterlagen zur Höhe der SB-Rente ebenfalls erhalten.
Hierbei sollten Sie dann allerdings beachten, dass so lange dann noch nicht über die EM-Rente abschließend entschieden wurde, Sie sich an die zeitlichen Begrenzungen und die Hinzuverdienstgrenze einer vollen EM-Rente halten (sofern Sie eine Nebentätigkeit haben oder neu aufnehmen wollen).
Zum bereits von @Mike erwähnten steuerlichen Vorteil 'je später desto besser' hier noch erklärende Information:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten…