Hallo Elsa,
der Besitzschutz greift, wenn Ihre Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Rente wegen Erwerbsminderung beginnt.
Sollte Ihre Rente wegen Erwerbsminderung über den 30.04.2025 nicht verlängert werden, haben sie also nur dann Besitzschutz, wenn die Altersrente vor dem 01.05.2027 beginnt.
Durch den Besitzschutz wird sichergestellt, dass die Altersrente nicht niedriger wird, als die vorherige Rente wegen Erwerbsminderung. Dabei ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Sollte bei Ihrer Altersrente ein Grundrentenzuschlag (Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung) berechnet werden, kann es sein, dass der Zahlbetrag der Altersrente niedriger ausfällt, wenn der Grundrentenzuschlag aufgrund von Einkommensanrechnung ganz oder teilweise nicht gezahlt wird.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung