Hallo Maria, schauen Sie bitte mal in Ihren letzten Bewilligungsbescheid. Sofern die bisherige Erwerbsminderungsrente nur befristet bewilligt wurde, müssen Sie entweder einen Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente, oder einen Antrag auf Altersrente stellen. Sofern Sie zur Zeit ein unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten, wird auch die längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Auch hier kann ein erneuter Antrag erforderlich sein.