Dem Beitrag von "lotscher" ist nichts hinzuzufügen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Dem Beitrag von "lotscher" ist nichts hinzuzufügen.
Durch den Beitritt Rumäniens zur EU wird auch hier die EWG VO 1408/71 angewandt. Danach haben Sie, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, in beiden Ländern einen Rentenanspruch, den Sie auch in beiden Ländern beantragen können. Das Rentenverfahren Rumäniens können Sie bei der DRV Unterfranken, Friedenstr. 12/14, 97072 Würzburg, Hotline 0800 1000 48020, erfragen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.