Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

von wo bezihe ich meine rente ?

von matthias26.08.2007 | 17:01
1503 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich bin ein spättaussiedler aus rumänien siebenbürgen habe dort über 17 jahre unter diktatur gearbeitet bin 1990 mit ganzer fam.ausgesiedelt und seit dem zeitpunkt auch in der BRD gearbeitet wie beziehe ich meine rente wen es so weit ist ?und von wo?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "lotscher" ist nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Durch den Beitritt Rumäniens zur EU wird auch hier die EWG VO 1408/71 angewandt. Danach haben Sie, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, in beiden Ländern einen Rentenanspruch, den Sie auch in beiden Ländern beantragen können. Das Rentenverfahren Rumäniens können Sie bei der DRV Unterfranken, Friedenstr. 12/14, 97072 Würzburg, Hotline 0800 1000 48020, erfragen.

5 Antworten

lotscheram 26.08.2007 | 20:26
Am linken Seitenrand unter der Rubrik "Service" finden Sie den Begriff "Beratungsstellen" Dort bitte anklicken und weitere Felder ausfüllen, um eine in Ihrer Nähe gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle zu erfahren. Diese Stelle aufsuchen oder über ein Telefongespräch einen Gesprächstermin vereinbaren. Falls sie bisher noch keine Formulare für eine Kontenklärung ausgefüllt haben, ist das kurzfristig zu machen. Alles erforderliche dazu erfahren Sie in diesem Gespräch. Nach Abgabe dieser Unterlagen prüft der Rentenversicherugnsträger, ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn Rentenansprüche bestehen, was ja offensichtoich der Fall ist, bekommen sie die Rente dann von der zuständigen DRV - Bund oder Land. und ein Kontenklärungsverfahren einleiten. Dazu sind entsprechende Formulare auszufüllen
Schiko.am 26.08.2007 | 21:16
Vermute ja mal stark, sie wollen nicht nur wissen woher mal später ihre verdiente rente kommt, sie wollen doch auch jetzt schon wissen welche anwartschaft derzeit besteht. Wenden sie sich deshalb unter angabe der versicherungsnummer mit formlosen anschreiben an die : Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstrasse 2, 10704 Berlin. Bitten sie um übersendung einer rentenauskunft, dann wissen sie mehr als heute. Mit freundlichen Grüßen.
matthiasam 26.08.2007 | 21:35
hallo user schiko und lotscher.von meiner lva habe ich ein konto auszug bekommen ich weis wie hoch meine gesamt rente ausfehl, aber da rumänien in die EU rein gerutscht ist sind gerüchte das man für die gearbeitete zeiten von der rentenkasse aus rumänien bezalt wird.wie wird das berechnet,weil da ein ganz anderer leben standart ist, werde mich an meine LVA wenden
bekissam 26.08.2007 | 23:48
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
lotscheram 27.08.2007 | 00:17
keinesfalls ist es so, dass Ihre Rentenansprüche für Zeiten mit Verdiensten in Deutschland, durch die rumänische Sozialversicherung gezahlt werden, auch umgekehrt ist es nicht so. In der Berechnung der Rente durch die DRV werden, wenn nicht schon vorher durch Abkommen geregelt, mindestens aber durch den EU-Beitritt, die im anderen Staat zurückgelegten Zeiten mit berücksichtigt, wenn es um die Prüfung der benötigten Jahre geht. Als Rente n der BRD erhalten Sie nur die aus den erzielten Verdienste in der BRD ermittelten Punkte berücksichtigt. Unabhängig davon müssen Sie in Rumänien ebenfalls einen Rentenantrag stellen, um die Rente aus dortiger Tätigkeit zu erhalten, vorausgesetzt, die dortigen Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026