Hallo,
ich gehe davon aus, dass es wegen der Höhe der gewährten Übergangsgebührnissen nach dem Soldfatenversorgungsgesetz zu einem Ruhen der Arbeitslosenleistungen kam. Eine Anerkennung als Zeiten der Arbeitslosigkeit käme trotzdem in Frage, wenn Sie bei einem deutschen Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) gemeldet waren. Und diesen Nachweis müssen Sie erbringen. Vielleicht haben Sie Unterlagen hierüber (Ruhensbescheid o.ä.) noch zuhause. Ich empfehle Ihnen dringend, eine Beratung bei einer der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie bitte alle rentenrechtlichen Unterlagen -auch wenn Sie Ihnen noch so unwichtig erscheinen- hierzu mit. Falls Sie damals tatsächlich als Arbeitsloser bzw. Arbeitssuchender bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geführt wurden ist der Hinweis auf eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse evtl. hilfreich. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Der Hinweis auf eine Nachfrage bei Ihrem früheren Dienstherr, der Bundeswehr, dürft nicht von Erfolg gekrönt sein, weil von dort keine Bestätigung erfolgen kann, dass Sie sich auch tatsächlich arbeitslos gemeldet hatten im damaligen Zeitpunkt.
Trotzdem für die Nachweisuche viel Erfolg und ein schönes Wochenende.