Hallo Andreas,
wenn Sie nicht mehr rentenversicherungspflichtig sind (keine Beschäftigung, kein Leistungsbezug z.B. von Krankengeld oder Arbeitslosengeld, keine Beiträge für Pflegpersonen, ...) können Sie selbst freiwillige Beiträge entrichten.
Zwischen dem Mindestbeitrag (derzeit 112,16 EUR pro Monat) und dem Höchstbeitrag (derzeit 1571,70 EUR pro Monat) können Sie die Beitragshöhe beliebig wählen.
Zur Abklärung, ob Sie die Versicherungszeit von 45 Jahren mit freiwilligen Beiträgen noch erreichen können, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.
Welche Kosten sonst noch auf Sie zukommen, kann hier nicht beantwortet werden. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, vermutlich freiwillige Beiträge zu Krankenversicherung (zu erfragen bei Ihrer Krankenkasse).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung