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Experten-Antwort

Vor Eintritt der Regelrente 18 Monate krankgeschrieben

von Lilly07.07.2019 | 20:08
2635 Ansichten
5 Antworten

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Hallo,ich darf laut DRV frühestens mit 63 in Rente,aber mit Abschlägen. Das wäre im März 2023,dann habe ich 46 Jahre gearbeitet, immer Vollzeit ohne Pause.Bin 1960 geboren. Wenn ich 18 Monate vor diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig geschrieben werde, kann ich dann übergangslos in diese ente gehen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lilly,

für die Altersrente für langjährig Versicherte wird lediglich die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren gefordert, so dass Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Rente gehen können.

Diese Wartezeit haben Sie ja bereits erfüllt.

Insofern können Sie auch nach einer Arbeitsunfähigkeit direkt in diese Rente gehen.

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4 Antworten

Lesenam 07.07.2019 | 20:31
Lillyam 08.07.2019 | 20:30
Vielen Dank! Aber zeitgleich mit Ihrer Antwort habe ich heute eine Info der DRV bekommen, das ich nicht erst nach Vollendung des 63.Lebensjahres, sondern ab 01.03.2023 die Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen kann,und ich werde im Februar 2023 63 Jahre. Ist das evt. eine Fehlinformation der DRV? Lieben Dank!
W°lfgangam 08.07.2019 | 21:40
Zitat von Lilly anzeigen
Hallo Lilly, noch mal ganz langsam: Ihr 1. Rentenanspruch ist mit 63 möglich "Altersrente für langjährig Versicherte" - dafür benötigen Sie lediglich 35 Versicherungsjahre (haben Sie) und DIESE Altersrente hat einen Abschlag von 12 % ...wenn Sie hier/vorher die 45 Jahre auch voll haben, ist es für DIESE Altersrente ohne Bedeutung. Ihre Altersrente ohne Abschlag wg. der 45 Jahre kann erst - ausgehend von Ihrem Jahrgang 1960 - mit 64 + 4 Monaten beginnen. > Aber zeitgleich mit Ihrer Antwort habe ich heute eine Info der DRV bekommen, das ich nicht erst nach Vollendung des 63.Lebensjahres, sondern ab 01.03.2023 die Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen kann,und ich werde im Februar 2023 63 Jahre. Öhm? ...was ist daran falsch, dass Sie erst nach Erreichen des 63 Lbj. im Februar 2023 mit dem _nächsten_ Monatsersten - also 01.03.2023 - diese Altersrente erhalten können? Eine Altersrente beginnt immer am Monatsersten, sofern alle Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen - Geburt im Vormonat = Rentenbeginn im Folgemonat = einfache Fristenrechnung ;-) Daneben: wenn Ihnen die 11,4 % Abschlag zu viel sind, können Sie natürlich auch bis zu Ihrem abschlagsfreien Rentenbeginn (64+4) weiter arbeiten ...die Differenz könnte auf 100 - 200 € gehen, genauer erfahren Sie es in einer persönlichen Beratung vor Ort! Gruß w.
Lillyam 14.07.2019 | 00:03
Ok,ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen. Vielen Dank für die guten Tipps!! Lilly
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