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Experten-Antwort

Vor Ende der Kindererziehungszeit arbeitlos melden

von karla09.07.2014 | 10:10
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4 Antworten

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Hallo, folgender Sachverhalt: nach dem Studium vom 01.11.2010 - 31.10.2011 Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Vollzeit gearbeitet ab 01.11.2011 wieder nach deutschland (schwanger) keine Arbeitsstelle gesucht, da hochschwanger, Geburt im Januar 2012 Elterngeldauszahlung auf 2 Jahre gesplittet keine Elternzeit da kein Arbeitgeber Im August geht mein Sohn (2 1/2) in den Kindergarten und ich begebe mich schonmal auf Jobsuche. Nach Möglichkeit möchte ich erst ab Oktober wieder arbeiten, um meinem Sohn eine ruhige Eingewöhnungszeit zu bieten. 1. Die Kindererziehungszeit wird mir trotzdem volle 3 Jahre angerechnet, auch wenn mein Sohn schon im August in den Kindergarten geht oder? 2. Mal angenommen, ich finde bis zum Ende der Kindererziehungszeit im Januar 2015 keinen Job. (Bin gut ausgebildet, hoffe daher nicht, aber man weiß ja nie). Muss ich mich dann 3 Monate vor Ablauf der Kindererziehungszeit arbeitslos melden? Mir geht es nicht um Arbeitslosengeld Bezug, würde vermutlich ohnehin keins bekommen. Mir geht es um die Anrechnung für die Rente, damit ich keine Lücken habe. Oder hätte ich mich schon 3 Monate vor Kindergartenbeginn arbeitslos melden müssen? Ich hoffe mir kann jemand helfen, bin durchs viele Querlesen nur noch verwirrt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karla,

wie Max schon geschrieben hat, bekommen Sie für die Erziehung Ihres Kindes die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt als sog. Kindererziehungszeit und die restliche Zeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes als Berücksichtigungszeit anerkannt. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie das Kind tatsächlich erzogen haben und die Zeit keiner anderen Person zugeordnet wurde.

Auch die Berücksichtigungszeit wird für bestimmte Voraussetzungen für Rentenzahlungen (insbesondere für die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes) berücksichtigt. Ob dies bei Ihnen ausreichend ist, sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Sofern Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen, bekommen Sie für die Zeit des Leistungsbezugs eine Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt.

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3 Antworten

Cassandraam 09.07.2014 | 10:41
Die Anerkennung von Kindererzeihungzeiten hat nichts mit einer möglichen Arbeitslosenmeldung zu tun. Will heissen, für die Anrechnung der Kindererziehungszeit ist es wurscht, ob Sie alo gemeldet sind oder nicht.
karlaam 09.07.2014 | 13:31
Ok, vielen dank für die Antwort. Und wie sieht es dann aus, wenn ich keinen Job finden sollte bis zum Ende der Erziehungszeit? Dann läuft ja die kinderberücksichtungszeit, die aber keinen Einfluss auf die Höhe der Rente hat. Ich möchte dann keine Lücke haben, wegen späterer Rente. Muss ich mich dann trotzdem 3 Monate vorher arbeitslos melden?
Maxam 09.07.2014 | 13:47
Hallo Karla, Sie bekommen nicht nur die drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet, sondern bis zum 10. Lebensjahr von Ihrem Sohn werden zusätzlich noch Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt. Außer Sie hätten erklärt, dass diese Zeiten beim Vater des Kindes angerechnet werden sollen oder Sie würden eine selbständige Tätigkeit ausüben. Diese Berücksichtigungszeiten werden auf die Wartezeit von 35 und 45 Jahren angerechnet und Sie sind über diese Zeiten für den Fall der Erwerbsminderung abgesichert. Wegen Ihren Rentenansprüchen brauchen Sie sich also derzeit nicht arbeitslos melden.
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