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Experten-Antwort

Vor Gründungszuschuss als LTA eine selbständigkeitsvorbereitende Maßnahme

von Wissenslücke09.01.2018 | 20:53
1112 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe an Sie folgende Fragen in Bezug auf den Gründungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und einer selbständigkeitsvorbereitenden Maßnahme. Nachdem ich eine zweijährige Umschulung (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) der DRV-Bund in einen anderen Beruf erfolgreich abgeschlossen habe, bin ich im Anschluss seither leider arbeitslos trotz intensivster Bewerbungsbemühungen und habe noch rund acht Monate Anspruch auf ALG 1. Um die Arbeitslosigkeit zu beenden, werde ich mich in diesem Jahr in dem umgeschulten Beruf selbständig machen. Wichtige Grundlage für mich dazu ist die Beantragung des Gründungszuschusses der DRV-Bund und der Besuch einer selbständigkeitsvorbereitenden Maßnahme. Zur Zeit bereite ich mich intensiv auf meine Selbständigkeit vor und bin in der Vorgründungsphase. Dazu habe ich mich in Existenzgründungsseminaren weitergebildet, wo mir jedoch von den Seminarleitern angeraten wurde ein Vorgründungscoaching zu besuchen. Diese Begleitung vor der Gründung in Schulungseinheiten, durch einen fachkundigen, zugelassenen und zertifizierten Coach sagte man mir, sei eine wichtige Grundlage für den Einstieg in die Selbständigkeit und deren späteren Erfolg. Mir liegt meine Selbständigkeit sehr am Herzen, weil ich dadurch im Arbeitsleben wieder integriert werde. Von daher wollte ich anfragen ob die DRV-Bund bei mir als zuständiger Träger für die LTA die Maßnahme des Vorgründungscoachings von einem nach Ihren Vorgaben zugelassenen und zertifizierten Anbieter grundsätzlich übernehmen würde. Nachdem ich im ALG 1 Bezug bin, besteht laut Aussage meiner Vermittlerin bei der Bundesagentur für Arbeit, durch die Zuständigkeit der DRV-Bund wegen der LTA, für mich ein Leistungsverbot. Das bedeutet für mich, dass ich das Gründungscoaching als selbständigkeitsvorbereitende Maßnahme nicht wie andere Gründer im Leistungsbezug durch die Kostenübernahme von der Arbeitsagentur erhalten kann. Eine solche Maßnahme nicht zu haben und damit eine wichtige fachkundige Vorbereitung nicht zu erhalten, wäre aber ein deutlicher Nachteil für mich. Gleichzeitig wäre ich durch meine Vorgründungsphase und selbständigkeitsvorbereitende Maßnahme, wie bei einer anderen geförderten Maßnahme nicht für die Arbeitsagentur verfügbar. Mir wäre deshalb wichtig zu wissen, ob ich für diese Zeit aus dem Leistungsbezug der Arbeitsagentur freigestellt werden kann und ob ich von der DRV-Bund in dieser Zeit eine Ersatzleistung erhalten würde. Dazu bitte auch die Frage, für welche Zeit von der DRV-Bund eine solche Maßnahme gewährt werden kann, ob ein eigener Antrag erforderlich ist und nach welchen Vorschriften dies erfolgt. Für das Beantworten meiner Fragen an alle schon im Voraus besten Dank. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

K.L.am 09.01.2018 | 22:05
Man da hast Du Dich ins Zeug gelegt. Eine zweijährige Umschulung und in welchem Beruf? Und vermutlich schon 51 Jahre? Wünsche Dir viel Glück. MFG
LTAam 10.01.2018 | 07:17
Warum stellen Sie diese Frage in einem Forum? Sinnvoller wäre es doch Ihren Rehafachberater zu fragen, da der Ihren Fall kennt und so konkret antworten kann. In diesem Forum werden Sie nur allgemeine Antworten erhalten und für eine individuelle Entscheidung an Ihren zuständigen Rententräger verwiesen werden. Sparen Sie sich die Zeit und wenden Sie sich direkt an Ihren Rententräger und/oder Ihren Rehafachberater.
DRVam 10.01.2018 | 16:32
Mia gebbet nix.
Deutsche Rentenversicherung
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