Hallo lilio,
anders als z. B. im Schwerbehindertenrecht sind mit dem „Status“ Teilrentner keine besonderen gesetzlichen Vergünstigungen verbunden. Insoweit gibt es also auch keine gesetzlich verankerten Vorteile für einen Arbeitgeber, einen Teilrentner einzustellen. Allerdings gibt es durchaus eine Vielzahl von Arbeitgebern, die bevorzugt/gezielt Teilzeitarbeitskräfte einstellen. Bei der Suche eines entsprechenden Teilzeitarbeitsplatzes kann Ihnen insbesondere auch Ihre zuständige Arbeitsagentur behilflich sein.