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Experten-Antwort

Vor Wiedereingliederung weitere Krankheit aufgetreten

von Paul19.07.2019 | 21:12
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Mein Name ist Paul,bin 38 Jahre und habe vor 2 Jahren nochmal eine Ausbildung angefangen. Ich bin jetzt aber seit 6 Monaten krankgeschrieben und habe jetzt 16 Wochen stationäre medizinische Reha (Abhängigkeitsproblem)gemacht. Mir geht es auch soweit wieder gut und wollte (mit meinem Chef abgestimmt) eine Wiedereingliederung machen. Ich freue mich auch darauf endlich wieder arbeiten zu können und meine Ausbildung abzuschliessen. Jetzt wurde mir allerdings die ärztliche Diagnose eines Tumors im Kiefer gestellt. Der Tumor muss wohl dringend operativ entfernt werden. Laut Aussage der Ärzte wird dies wohl eine größere Operation mit stationärem Krankenausaufenthalt nach sich ziehen. Während der Wiedereingliederung ist jedoch maximal 7 Tage Krankheit erlaubt. Meine Fragen nun: Wie verhalte ich mich gegenüber meinem Chef und gegenüber der Rentenversicherung? Soll ich das vor Beginn der Wiedereingliederung sagen? Kann die Wiedereingliederung verschoben werden? Oder soll ich den OP-Termin versuchen rauszuzögern (mit der Gefahr eines KIeferbruchs aufgrund des Tumors und der Illoyalität gegenüber meinem Chef)Woher bekomme ich Geld, während der neuen Krankheit? Wer ist für mein Ansprechpartner? Ich bin aktuell leicht überfordert... Kann mir jemand einen Rat geben? Vielen Dank im Vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul,

bitte entschuldigen Sie, dass wir erst jetzt auf Ihren Eintrag eingehen. Grundsätzlich geht Ihre Gesundheit vor. Bei einer Tumorerkrankung reden wir nicht von einem Schnupfen, der innerhalb einer Woche wieder soweit ausgeheilt ist, dass Sie Ihre Arbeit / Stufenweise Wiedereingliederung wieder aufnehmen könnten. Sinn einer Stufenweise Wiedereingliederung ist, dass Sie schrittweise wieder an Ihre bisherige Tätigkeit herangeführt werden und dann auch über einen längeren Zeitraum (nach Möglichkeit) dauerhaft wieder ausführen können.

Fair gegenüber Ihrem Arbeitgeber und auch gegenüber Ihrer eigenen Gesundheit wäre es, sich jetzt erst einmal um die Tumorerkrankung zu kümmern. Eine Stufenweise Wiedereingliederung unter diesen Voraussetzungen ist nicht zielführend. Ihr Hausarzt / behandelnder Arzt muss zu Beginn der Stufenweisen Wiedereingliederung bescheinigen, dass Sie mindestens 2 Stunden täglich arbeitsfähig sind und auch den positiven Ausgang der Stufenweisen Wiedereingliederung prognostizieren, in dem er angibt, wann die Stufenweise Wiedereingliederung voraussichtlich beendet wird. Wenn ihm Ihre Tumordiagnose bekannt ist, wie soll er das machen?

Hinsichtlich der geplanten Stufenweise Wiedereingliederung sind in erster Linie Ihre Ansprechpartner der für Sie zuständige Bearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihr Arbeitgeber. Beide sollten Sie von der Tumordiagnose in Kenntnis setzen und das weitere Vorgehen erörtern.

Sie müssen arbeitsunfähig aus der vorangegangenen Reha-Leistung entlassen worden sein (sonst wäre überhaupt keine Stufenweise Wiedereingliederung möglich gewesen). Insofern müssen Sie auch dringend Ihre Krankenkasse von der Tumordiagnose und der Wahrscheinlichkeit, dass die geplante Stufenweise Wiedereingliederung nicht durchgeführt werden kann, informieren. Da Sie arbeitsunfähig sind, müssten Sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Krankengeld haben. Um hier keine Nachteile wegen verspäteter Meldung zu riskieren, sollten Sie Ihre Krankenkasse unbedingt mit ins "Boot" holen.

Für Ihre Gesundheit wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute und einen positiven Verlauf der Tumorerkrankung.

Denken Sie daran, die eigene Gesundheit ist immer noch das höchste Gut.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Kopfschüttelam 24.07.2019 | 13:52
Was sind das denn hier für Tipps von den Experten?! Wieso sollte man Details zu einer Erkrankung - welche sogar mittels Gesetzen der Schweigepflicht unterliegen - denn Arbeitgeber und Krankenkasse mitteilen? Weder die KK noch den Arbeitgeber gehen Details zu einer Erkrankung etwas an!
Deutsche Rentenversicherung
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