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Experten-Antwort

Vorab Auskunft über Teilung

von Versorgungsausgleich20.01.2024 | 15:29
180 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann man vorab die Unterlagen des (Ex) mannes anfordern, die für den Versorgungsausgleich relevant sind. Wenn ja, gibt es da ein bestimmtes Formular bei der DRV?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2024 | 10:32

Hallo Versorgungsausgleich,
eine Auskunft über die Höhe ihrer auf die Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft ermöglicht Versicherten, die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs bei einem beabsichtigten Scheidungsverfahren abzuschätzen oder die Erfolgsaussichten eines Abänderungsantrags im Vorfeld  zu prüfen.
Nach § 109 Abs. 5 S. 2 SGB VI wird Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten von Versicherten auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der auf die Ehezeit entfallende Rentenanwartschaft von Versicherten erteilt, wenn diese der Auskunftserteilung zustimmen.

Ein spezielles Formular gibt es dafür nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Klausam 20.01.2024 | 16:07
Nein, so etwas gibt es nicht von der DRV. MfG
Lesen bildetam 20.01.2024 | 16:29
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Siehe Nr. 4 (kann formlos beantragt werden)!
Johnam 20.01.2024 | 16:47
Allerdings nur wenn eine Zustimmung vorliegt. 4.2 Auskunft an den Ehegatten beziehungsweise den geschiedenen Ehegatten von Versicherten Nach § 109 Abs. 5 S. 2 SGB VI wird Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten von Versicherten (im Folgenden Ehegatte genannt) auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der auf die Ehezeit entfallende Rentenanwartschaft von Versicherten erteilt, wenn diese der Auskunftserteilung zustimmen.
Johnam 20.01.2024 | 18:03
Es war lediglich ein Hinweis darauf, dass kein Rechtsanspruch auf eine Auskunft besteht wenn die Zustimmung des (Ex) Partners fehlt.
Sebastianam 20.01.2024 | 18:36
Ja, das ist möglich. Allerdings muss Ihr Ex-Mann zustimmen.
Meine Güteam 20.01.2024 | 18:46
Du Vollhorst wiederholst doch nur schon gegebene Antworten🤦‍♂️! Deine Krankheit scheint echt schlimm zu sein! Wenn Du einen negativen Eindruck machen möchtest, das ist Dir gelungen.
Sebastianam 20.01.2024 | 18:48
Oh, ich habe erst jetzt bemerkt, dass meine Antwort schon vorher gegeben wurde. Das liegt an meinen Medikamenten. Sorry!
Sebastianam 20.01.2024 | 19:03
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