Hallo Versorgungsausgleich,
eine Auskunft über die Höhe ihrer auf die Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft ermöglicht Versicherten, die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs bei einem beabsichtigten Scheidungsverfahren abzuschätzen oder die Erfolgsaussichten eines Abänderungsantrags im Vorfeld zu prüfen.
Nach § 109 Abs. 5 S. 2 SGB VI wird Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten von Versicherten auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der auf die Ehezeit entfallende Rentenanwartschaft von Versicherten erteilt, wenn diese der Auskunftserteilung zustimmen.
Ein spezielles Formular gibt es dafür nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung