Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorab Auskunft über Teilung

von Versorgungsausgleich20.01.2024 | 15:29
186 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, kann man vorab die Unterlagen des (Ex) mannes anfordern, die für den Versorgungsausgleich relevant sind. Wenn ja, gibt es da ein bestimmtes Formular bei der DRV?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Versorgungsausgleich,
eine Auskunft über die Höhe ihrer auf die Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft ermöglicht Versicherten, die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs bei einem beabsichtigten Scheidungsverfahren abzuschätzen oder die Erfolgsaussichten eines Abänderungsantrags im Vorfeld  zu prüfen.
Nach § 109 Abs. 5 S. 2 SGB VI wird Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten von Versicherten auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der auf die Ehezeit entfallende Rentenanwartschaft von Versicherten erteilt, wenn diese der Auskunftserteilung zustimmen.

Ein spezielles Formular gibt es dafür nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Klausam 20.01.2024 | 16:07
Nein, so etwas gibt es nicht von der DRV. MfG
Lesen bildetam 20.01.2024 | 16:29
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Siehe Nr. 4 (kann formlos beantragt werden)!
Johnam 20.01.2024 | 16:47
Allerdings nur wenn eine Zustimmung vorliegt. 4.2 Auskunft an den Ehegatten beziehungsweise den geschiedenen Ehegatten von Versicherten Nach § 109 Abs. 5 S. 2 SGB VI wird Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten von Versicherten (im Folgenden Ehegatte genannt) auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der auf die Ehezeit entfallende Rentenanwartschaft von Versicherten erteilt, wenn diese der Auskunftserteilung zustimmen.
Johnam 20.01.2024 | 18:03
Es war lediglich ein Hinweis darauf, dass kein Rechtsanspruch auf eine Auskunft besteht wenn die Zustimmung des (Ex) Partners fehlt.
Sebastianam 20.01.2024 | 18:36
Ja, das ist möglich. Allerdings muss Ihr Ex-Mann zustimmen.
Meine Güteam 20.01.2024 | 18:46
Du Vollhorst wiederholst doch nur schon gegebene Antworten🤦‍♂️! Deine Krankheit scheint echt schlimm zu sein! Wenn Du einen negativen Eindruck machen möchtest, das ist Dir gelungen.
Sebastianam 20.01.2024 | 18:48
Oh, ich habe erst jetzt bemerkt, dass meine Antwort schon vorher gegeben wurde. Das liegt an meinen Medikamenten. Sorry!
Sebastianam 20.01.2024 | 19:03
HALTEN SIE IHRE KLAPPE UND HÖREN SIE AUF MICH ALS "Vollhorst" ZU BELEIDIGEN. Leute wie Sie haben in diesem Forum nichts verloren, lernen Sie bitte respektvoll mit anderen Menschen umzugehen und halten Sie sich an die Nutzungsbedingungen des Forums wenn Sie sich hier weiter beteiligen wollen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026