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Experten-Antwort

VorAbrechnung der voraussichtlichen Areitsverdienste

von Reiiner24.07.2010 | 21:55
1709 Ansichten
2 Antworten
Bei der Altersrente wegen Altersteilzeit wurde der Arbeisverdienst für die 3 Monate vor Rentenbeginn "vorab" berechnet. Dabei ist man von einem zu geringen Betrag ausgegangen als dem der tatsächlicgesh rentenversicherungspflichtig wenig später bestätigt wurde. Nach Vorliegen dieser konkreten Meldung wurde die Rente nochmals vom Rentenversicherung aus anderem Grund neu festgestellt ohne den tatsächlichen Verdienst zu berücksichtigen. Kann nun ein Antrag auf Umwandlung der Rente wegen ATZ in Altersrente gestellt werden, damit der tatsächliche Verdienst rentenwirksam wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2010 | 07:31

"Zelda" hat leider recht. Lediglich muss es 0,03125 EP bei der Berechnung heißen.

1 Antworten

zeldaam 25.07.2010 | 16:49
Hallo Reiner, da Sie bereits eine Altersrente beziehen (eben die Altersrente nach Altersteilzeit) ist eine Umwandlung in eine andere Altersrente nicht möglich. Dies ist so in § 34 Absatz 4 SGB VI geregelt: "Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine ..... 3. andere Rente wegen Alters ausgeschlossen.". Ebenso war es richtig, dass bei der Neufeststellung Ihrer Rente das hochgerechnete (geringere) Entgelt berücksichtigt wurde. So heißt es zumindestens im RH der DRV Bund zu § 70(4) SGB VI: "Neufeststellung der Rente wegen Alters aus sonstigen Gründen Ist eine Neufeststellung der Rente wegen Alters aus sonstigen Gründen (Hinzutritt oder Änderung sonstiger rentenrechtlicher Daten, die außerhalb des Zwölf-Kalendermonatszeitraumes oder Hochrechnungszeitraumes liegen) vorzunehmen, verbleibt es nach § 70 Abs. 4 SGB VI bei den der Rentenberechnung bislang zugrunde gelegten (hochgerechneten) beitragspflichtigen Einnahmen." Es verbleibt also bei dem niedrigeren hochgerechneten Entgelt, solange eine Altersrente gezahlt wird. Erst bei einer evt. anschliessenden Witwenrente würde das tatsächliche Entgelt berücksichtigt. Bitte bedenken Sie dabei jedoch folgendes: 1. Es gibt auch Fälle, in denen das hochgerechnete Entgelt höher ist als das tatsächliche. Auch hier verbleibt es dann beim hochgerechneten, höheren Entgelt. 2. Der effektive Nachteil, der Ihnen entsteht, ist meistens nicht so hoch, wie man annimmt: 1000 Euro Unterschied zwischen berücksichtigten und tatsächlichen Entgelt geteilt durch 32003 Euro Durchschnittsentgelt = 0,312 Entgeltpunkte mal 27,20 Euro aktueller Rentenwert = 0,85 Euro mtl. Bruttorente. (nicht berückischtigt wurde, dass Sie aufgrund der vorzeitigen Altersrente vermutlich Abschläge haben und von der errechneten Bruttorente noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden). MfG zelda
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