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Voraussetzung.... und Frau schwanger.

von Familienreha ja nein vielleicht22.05.2018 | 20:29
396 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, als Familienvater hatte Krebs. Werde am 1.6.18 aus der Behandlung entlassen. Familiäre Situation: Wir haben eine einjährige Tochter (* 20.6.2016) und erwarten nochmal Nachwuchs zum 16.7.2018, meine Frau befindet sich deshalb ab dem 4.6.18 in Mutterschutz. Da meine Frau körperlich und psychisch bereits jetzt schon an Ihre Grenzen stößt, fehlt mir jedes Verständnis, dass uns in dieser Phase keine Familienreha genehmigt wurde. Stattdessen nur für mich, 3 Wochen allein. Für Zuzahlung von 2000 € könnte die Frau mit. Laut der DRV-Seite: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/… Trifft alles bei uns zu. Trotzdem wurde uns keine Familien REHA gewährt? Stattdessen soll ich alleine gehen: Was ist, wenn meiner Frau was zustößt, während ich auf REHA bin? Wer kümmert sich daheim mit um unsere Tochter in den 3 Wochen, da meine Frau jetzt schon kaum noch das Kind heben kann? Jetzt, wo ich endlich durch die Chemotherapie bin, soll ich 3 Wochen alleine weg. Meine Tochter wird begeistert sein, meine Frau ist es jetzt schon. Um einen evtl. Ersatzkreissaal würden wir uns kümmern. Alleine kann und werde ich nicht gehen, schon alleine aus Gewissensgründen. Auf Nachfrage hieß es das Schwangere in den Vertragskliniken generell nicht aufgenommen werden. Bei uns am Bau gilt der Grundsatz: Geht nicht, gibt's nicht! Gibt es keine Alternativen? Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lieber User,

ohne weitere persönliche Angaben kann Ihnen unser Expertenteam wahrscheinlich nicht helfen ... das wollen wir aber. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

https://www.ihre-vorsorge.de/servicebereich/kontakt.html

Vielen Dank

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1 Antworten

???am 23.05.2018 | 08:21
"Die Rehabilitationsleistungen zielen nicht nur darauf ab, den Behandlungserfolg für das erkrankte Kind sicherzustellen, sondern auch für den erkrankten Erwachsenen." Nach diesem Satz sollte/müsste in erster Linie ein Kind behandlungsbedürftig sein. Das ist nach Ihrer Schilderung bei Ihnen nicht der Fall. Damit ist dieser Artikel meiner Meinung nach als Argumentationshilfe für Ihren Wunsch nach einer Familien-Reha nicht geeignet. Wäre vielleicht eine gemeinsame Reha als Ehegatten eine Lösung? Ihr Kind könnte dann im Rahmen der Haushaltshilfe mitgenommen werden.
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