Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Voraussetzungen für Reha Leistungen durch RV

von Hubertus 05.05.2024 | 17:55
114 Ansichten
3 Antworten
Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass man überhaupt Rentenversicherungsleistungen für eine Reha erhalten kann? Konkret: Es handelt sich um eine Person, die eine 3-jährige Ausbildung mit Abschluss und versichert incl. aller ges. Versicherungen absolviert hat und danach seit fast 20 Jahren selbstständig ist und dies ohne Rentenversicherung. Nach einem kürzlichen Unfall mit anschließender stationären Reha bezahlt durch Krankenkasse steht nun ein weiter ambulante Reha am Wohnort an, bei welcher die KV die Kostenzusage verweigert und auf den ges. RV-Träger verweist. Besteht für vorgenannte Konstellation grundsätzlich eine Leistungspflicht, weil medizinisch ist die ambulante Reha unabdingbar notwendig? Besten Dank und MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.05.2024 | 06:16

Hallo Hubertus,

 

die Voraussetzungen für eine Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger können Sie hier nachlesen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Allgemeine-med-Reha/allgemeine-med-reha.html


Ich habe nochmal einen Auszug unten angeführt

„Wann kann ich eine medizinische Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen?

Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert

Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.

Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (s. unten, z.B. haben Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung“
 

Nach Ihrer Schilderung des Sachverhaltes dürften die Voraussetzungen für eine Zuständigkeit der Rentenversicherung somit nicht gegeben sein. 

Die Prüfung ob die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Reha-Träger ist, wird letztlich bei Antragstellung durch die Sachbearbeitung geprüft.

 

 Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

gut überlegenam 05.05.2024 | 18:08
'grundsätzlich' ausführlich nachzulesen ist dies hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… Es sollte Sie aber nicht daran hindern, es direkt mit der (zuletzt) zuständigen DRV zu klären, dort liegen Ihre Unterlagen vor, hier im Forum ja nicht.
neinam 06.05.2024 | 06:09
"bei welcher die KV die Kostenzusage verweigert und auf den ges. RV-Träger verweist." Das ist rechtlich so nicht zulässig. Seit 2018 ist die Zuständigkeit zwischen den Trägern intern zu klären. Stellen Sie einfach den Reha-Antrag. Die werden sich dann schon einigen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026