Hallo Hubertus,
die Voraussetzungen für eine Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger können Sie hier nachlesen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Allgemeine-med-Reha/allgemeine-med-reha.html
Ich habe nochmal einen Auszug unten angeführt
„Wann kann ich eine medizinische Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen?
Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert
Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.
Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (s. unten, z.B. haben Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung“
Nach Ihrer Schilderung des Sachverhaltes dürften die Voraussetzungen für eine Zuständigkeit der Rentenversicherung somit nicht gegeben sein.
Die Prüfung ob die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Reha-Träger ist, wird letztlich bei Antragstellung durch die Sachbearbeitung geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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