Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Voraussetzungen für einen Anspruch auf "Pflichtversicherung auf Antrag" als Freiberufler

von Freiberufler03.09.2019 | 18:12
125 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo RV-Team, ich war in den vergangenen 5 Jahren etwas mehr als 2 Jahre pflichtversichert angestellt, wobei vom Arbeitgeber RV-Beiträge gezahlt wurden. Zuvor war und danach war ich bin(bzw. werde ich wieder sein) Freiberufler. Während der Angestellten-Zeit ruhte meine Tätigkeit als Freiberufler (ich hatte jedoch weiterhin eine Steuernummer als Freiberufler beim Finanzamt, da ich noch Zahlungen aus vorheriger, aktiver Tätigkeit als Freiberufer zu erhalten hatte). Normalerweise sollte ich mich bei aktueller Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit per "Versicherungspflicht auf Antrag" pflichtversichern können (d.h. statt der "Freiwilligen Versicherung"), richtig?! Auf diese Art möchte ich insbes. auch meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wiedererlangen, da mir nur noch wenige Monate fehlen, um die 3 Pflicht-Beitragsjahre voll zu bekommen! Funktioniert das so? Viele Grüße ein Freiberufler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Freiberufler,

die Hinweise von User W*lfgang sind sehr hilfreich. Empfehlenswert wäre auch eine ausführliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Hier können noch weitere Fragen, insbesondere zum Wiedererlangen des Anspruches auf Erwerbsminderungsrente erörtert werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 03.09.2019 | 20:15
Hallo Freiberufler, könnte - nach Überfliegen der entsprechenden Grundsatz-/Rechtsanweisung der DRV - passen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Stellen Sie einen entsprechenden Antrag, weisen Sie auf Ihr Ziel (Erhaltung des EM-Rentenanspruchs) hin und warten die Antwort ab. Den entsprechenden Vordruck (V0020) finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026