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Experten-Antwort

Voraussetzungen für EM-Rente bei Beschäftigung in WfbM

von Fragesteller02.09.2021 | 12:30
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6 Antworten

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Guten Tag, Stimmt es, dass man automatisch als voll erwerbsgemindert gilt, sofern man in einer WfbM arbeitet? Entfällt dann bei Rentenantrag die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit durch ärztliche Gutachten, Begutachtung durch einen Arzt der RV etc.? Hintergrund der Frage ist, dass das alles erneut durchzulaufen ein erheblicher Stressfaktor wäre und sicherlich zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen würde. Mir ist klar, dass man noch weitere Voraussetzungen für eine EM Rente hat (allgemeine Wartezeit, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Mir geht es aber nur um die Prüfung des Tatbestandes der Erwerbsminderung bei Rentenantrag. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragesteller,

leider ist der Rentenversicherungsträger auch bei Beschäftigten in einer WfbM nicht von der Sachaufklärung zum Vorliegen einer Erwerbsminderung befreit. Insoweit muss also auch hier individuell geprüft werden, in welchem Umfang eine Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht. Ob hierfür die Ihnen bereits vorliegenden Befundberichte und Gutachten ausreichen oder ggf. weitere Gutachten erforderlich sind, entscheidet letztlich der zuständige Rentenversicherungsträger anhand der Gesamtumstände des Einzelfalls.

Im Übrigen verweise ich auch auf unsere heutige Antwort auf die Frage von Maik unter https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/20-jahre-in-wfbm-beschaeftigt-kann-ich-erwerbsminderungsrente-beantragen.html, dem der identische Sachverhalt zugrunde zu liegen scheint.

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5 Antworten

Fragestelleram 02.09.2021 | 12:54
Danke für die Antwort. Soweit ich weiß, ist das aber nicht immer der Fall. Z.B. nicht, wenn man vor der Beschäftigung in der WfbM auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet hat und Beiträge in die RV gezahlt hat.
hilft nichtsam 02.09.2021 | 12:55
Wer eine WfbM besucht, kann nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Wenn Sie dann nach 20 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beantragen, muss die DRV die Erwerbsminderung trotzdem formal feststellen. Ob da dann Befundberichte der behandelnden Ärzte ausreichen oder ob Sie tatsächlich zu einer Untersuchung müssen, lässt sich nicht vorhersagen. Sie sollten sich aber nicht zu vile Stress machen, allein die Tatsache der WfbM spricht für Sie.
hilft nichtsam 02.09.2021 | 13:54
Die Beschäftigung in einer WfbM ist kein Nachweis einer Erwerbsminderung. Falls Sie einen Rentenantrag stellen, läuft die medizinsche Entscheidung wie in jedem anderen Fall ab. Von der WfbM haben Sie da nur den Vorteil, dass der Gutachter wahrscheinlich seltener einen persönlichen Begutschtungstermin für erforderlich hält. So wie Sie sich das mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorstellen, wird das aber wohl nichts. Zum Zeitpunkt des Eintrittsin die WfbM werden sie ja wohl schon erwerbsgemindert gewesen sein. Sie müssen nicht nur die Wartezeit von 5 Jahren, sondern auch die 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren davor erfüllt haben. Durch die Beiträge der WfbM geht das nicht mehr.
TZam 02.09.2021 | 12:48
Man hat einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung wenn mindestens 20 Jahre Beiträge als Beschäftigter in einer Werkstatt für behinderte Menschen geflossen sind.
Fragestelleram 02.09.2021 | 13:38
Verstehe, danke. Mir geht es zwar aktuell eher um den Fall "5 Jahre allgemeine Wartezeit in den noch gesunden Zeiten erfüllt, in den letzten 3 Jahren Beiträge durch die WfbM gezahlt", aber auch in dem Fall ist man ja auf dem ersten Arbeitmarkt nicht mehr erwerbsfähig. Wichtig wäre aber in der Tat, ob die RV formal die Erwerbsminderung anerkennt, wenn man in einer WfbM arbeitet.
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