Hallo Fragesteller,
leider ist der Rentenversicherungsträger auch bei Beschäftigten in einer WfbM nicht von der Sachaufklärung zum Vorliegen einer Erwerbsminderung befreit. Insoweit muss also auch hier individuell geprüft werden, in welchem Umfang eine Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht. Ob hierfür die Ihnen bereits vorliegenden Befundberichte und Gutachten ausreichen oder ggf. weitere Gutachten erforderlich sind, entscheidet letztlich der zuständige Rentenversicherungsträger anhand der Gesamtumstände des Einzelfalls.
Im Übrigen verweise ich auch auf unsere heutige Antwort auf die Frage von Maik unter https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/20-jahre-in-wfbm-beschaeftigt-kann-ich-erwerbsminderungsrente-beantragen.html, dem der identische Sachverhalt zugrunde zu liegen scheint.