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Experten-Antwort

Voraussichtliche Höhe der Rente korrekt ?

von kirchenmaus22.02.2015 | 10:09
1410 Ansichten
6 Antworten
Ich hatte neulich schon mal gepostet, dass ich vermutlich demnächst EM-Rente beantragen muss, wenn in der Reha nicht noch ein Wunder geschieht. Die letzte Renteninformation (2014) sagt aus, dass ich ca. 450 Euro Rente (brutto) erhalten würde, würde ich 2014 EM-Rente beantragen. Gebe ich meine Informationen inkl. Rentenpunkte in mehrere (!) verschiedene Online-Rechner ein, spucken mir diese aber alle Werte von rund 700 - 750 Euro brutto aus. Besteht berechtigte Hoffnung, dass die RV da einen Fehler beim Rechnen gemacht hat, oder ist diesen Online-Rechnern nicht zu trauen (bzw. meiner Bedienung ;-) ? Gruß Kirchenmaus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2015 | 10:15

Hallo Kirchenmaus,

ich möchte mich den früheren Beiträgen anschließen und Ihnen empfehlen eine Kontenklärung mit Rentenauskunft zu beantragen. Desweiteren erklären Ihnen unsere Auskunfts- und Beratungsstellen auch gerne die weiteren Fragen zu Ihrer individuellen Rentenhöhe.

Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten

RSSam 22.02.2015 | 10:24
Da niemand hier weiß, welche Werte Sie bei den Online-Rechnern eingegeben haben, würde ich eher der Renteninformation trauen.
KSCam 22.02.2015 | 13:11
Die Renteninformation dürfte dann richtig sein, wenn Ihr Versicherungskonto geklärt ist. Haben Sie sich hingegen noch nie um die Kontenklärung bemüht, bräuchten wir hellseherische Fähigkeiten um die Frage zu beantworten. Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit der nächsten DRV Beratungsstelle auf.
Rentenzombieam 22.02.2015 | 15:22
Beantrage eine Kontenklärung mit Erteilung einer Rentenauskunft. Dann erhaltst du verlässliche Angaben über die Höhe der Rentenansprüche (EM und Alter etc.).
kirchenmausam 23.02.2015 | 08:39
Aha, nein, ich glaube eine Kontenklärung wurde bisher nicht vorgenommen. Dann werde ich das mal machen... Lg Kirchenmaus P.S.: Ich hab mit den Rechnern nochmal rumgespielt und es ergeben sich höchst seltsame Effekte, die mir sehr unlogisch erscheinen: gebe ich als erstes Gehalt mein erstes Ausbildungsgehalt ein und entsprechend drei Arbeitsjahre mehr insgesamt spuckt das Ding eine erheblich niedrigere Rente aus, als wenn ich mein Anfangsgehalt als Angestellter eingebe und 3 Jahre weniger gearbeitet habe...das macht doch keinen Sinn (weil: das hab ich doch tatsächlich nach der Ausbildung verdient, also müsste das doch dieselbe Rente plus eventuell ein winziges bisschen mehr durch die Ausbildung geben, nicht etwa viel, viel weniger? Also man wird "bestraft", weil man eine Ausbildung gemacht hat ? Und hätte man denselben Job als Quereinsteiger bekommen (soll's auch geben), und wäre statt dessen 3 Jahre arbeitslos gewesen hätte man gewonnen ?) Oder doch ? Ich glaube in der Tat langsam, dass diese Rechner nix taugen, zumindest nicht, wenn man nicht ohnehin sehr genau weiß, was man tut. Oder die Rentenberechnung folgt einer Logik, die sich mir nicht erschließt ;-)
senf-dazuam 24.02.2015 | 10:51
Ich vermute, die Onlinerechner schätzen anhand weniger Eingaben. Das mag als Anhaltspunkt dienen, in Ihrer Situation ist aber nur eine Berechnung anhand des kompletten Versicherungsverlaufes wirklich zielführend. Diese können Sie -wie schon beschrieben- bei der DRV im Rahmen der Rentenauskunft erfragen.
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