Ja, grundsätzlich könnte die Rente zurückgefordert werden.
Da frag ich mich wer sich da noch traut gegen die DRV zu klagen? Dann frag ich mich wer sich da noch traut zu klagen?Muss der klagende Rentner bei einer späteren negativen Gerichtsentscheidung die bis Dato dgezahlte EM-Rente zurückzahlen?Ja, muss er.
Er/Sie muß die Rente ja nicht annehmen.Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wenn der Richter der Klage zustimmt läuft die Rente weiter. Wenn der Richter der Klage nicht zustimmt wird die Rente von der DRV zurückgefordert.Ich verstehe das schon! Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann! Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein! Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte! Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!
Ein tolle Antwort!Ich verstehe das schon! Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann! Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein! Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte! Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!Er/Sie muß die Rente ja nicht annehmen.
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