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Experten-Antwort

Vorbereitungskurs LTA

von Janchen 31.10.2024 | 12:04
254 Ansichten
12 Antworten
Ich war am Montag bei meinem Rehaberater, mir wurde gesagt das ich ab den 07.01 einen Vorbereitungskurs machen werde und am April fängt die Hauptmaßnahme an. Jetzt bekomme ich den Bescheid von der RV wo steht das nach dem 3 monatigen Vorbereitungskurs über die weiteren Leistungen erst entschieden wird. Aber ich soll ja danach gleich eine Umschuldung (2Jahre) machen für Kaufrau im Büromanagement. Ich dachte das wurde schon im den drei Wochen Reha Assessment herausgefunden wie es weiter geht. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt, weil ich muss ja jetzt mein Arbeitsverhältnis mit einen Aufhebungsvertrag beenden. Bekomme ich dann ab April die Umschulung oder bin ich dann arbeitslos mit Sperre.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2024 | 13:36

Hallo Janchen,

üblicherweise wird nach dem Vorbereitungskurs nahtlos die geplante Umschulung absolviert. Nur in sehr wenigen Fällen zeigt sich während dieses Kurses, dass entgegen des Ergebnisses des Assessments ein anderer Zielberuf oder ein anderer Weg für die Integration in den Arbeitsmarkt sinnvoller ist. Der von Ihnen erwähnte Passus ist wegen dieser Einzelfälle aus rechtlichen Gründen nötig.

Selbst wenn Sie wider Erwarten zu diesem Personenkreis gehören würden, würde Ihr Rentenversicherungsträger Sie weiter bei der Erschließung eines gesundheitlich passenden Arbeitsplatzes unterstützen. 

11 Antworten

….am 31.10.2024 | 12:11
Oh Mann schrieb

Wie wäre es denn mit „abwegigen“ Idee Ihren persönlichen Rehafachberater zu fragen?🤦‍♂️

Ich erreiche den nicht , es ist heut zu Tage garnicht so leicht jemanden zu erreichen.
Fliederam 31.10.2024 | 12:12
Zu aller erst besprechen Sie das mit Ihrem Rehaberater. Fraglich ist auch, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nötig ist. Wenn Sie den Vorbereitungskurs nicht schaffen, könnte die Umschulung entfallen, aber Sie sollten schon davon ausgehen, dass das klappt. Der Vorbereitungskurs soll Ihnen Starthilfe zur Anpassung geben, erstmal wesentliches Auffrischen und so eine Angleichung herstellen, wenn Sie bspw. lange aus Schule/Ausbildung raus sind.
Jam 31.10.2024 | 12:16
Flieder schrieb

Zu aller erst besprechen Sie das mit Ihrem Rehaberater. Fraglich ist auch, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nötig ist.

Wenn Sie den Vorbereitungskurs nicht schaffen, könnte die Umschulung entfallen, aber Sie sollten schon davon ausgehen, dass das klappt. Der Vorbereitungskurs soll Ihnen Starthilfe zur Anpassung geben, erstmal wesentliches Auffrischen und so eine Angleichung herstellen, wenn Sie bspw. lange aus Schule/Ausbildung raus sind.

Mein Berater hat gemeint ich muss frei sein und ab den 07.01 kann ich meinen Arbeitgeber keine AU mehr vorlegen weil ich diese Maßnahme mache. Ich bin derzeit im Krankenstand. Mein Arbeitgeber stellt mich auch nicht frei, ich kann meinen alten Beruf nicht mehr ausüben. Ich bin halt nur so überrascht weil wir Montag alles noch so besprochen haben und ich auch das Gutachten bekommen habe wo steht welcher Beruf geeignet ist. Ich soll diesen Vorkurs nicht wegen meiner Leistung machen sondern das ich mich sicherer wieder fühle mit den Kontakten und einen strukturierten Alltag. Aber danke für die Antwort
Heinrich am 01.11.2024 | 11:46
Oh je, Da ist wieder einer, der der Rentenversicherung droht, in die Falle zu gehen. Dieser Berufsorientierung enden Leistungen sind nicht für Menschen mit abgeschlossenen Ausbildungen und Regel Schulabschlüsse. Das ist der so genannte zweite Bildungssektor, den ich dir kurz erklären will: Der zweite Bildungssektor im Übergangssystem in Deutschland unterstützt junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung. Er richtet sich an Jugendliche bis etwa 25 Jahre, die nach Abschluss ihrer Schulpflicht noch keinen Ausbildungsplatz oder keine Arbeitsstelle gefunden haben. Diese Maßnahmen finden an privaten Ersatzschulen statt und gehören nicht zum öffentlichen Schulsystem. Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder über 27-Jährige fallen nicht in diesen Bereich, und die Rentenversicherung ist in diesem Zusammenhang kein Leistungsträger. 1. Zielgruppe des Übergangssystems Das Übergangssystem richtet sich an junge Menschen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, jedoch noch keine Ausbildung oder Arbeit gefunden haben. Sie benötigen zusätzliche Unterstützung, um ausbildungs- und arbeitsmarktreif zu werden. Die Angebote des Übergangssektors umfassen meist zweiwöchige oder sechswöchige Programme, die an privaten Ersatzschulen durchgeführt werden und ergänzend zum staatlichen Schulsystem arbeiten. Erwachsene mit abgeschlossener Ausbildung oder Menschen über 27 Jahre sind nicht Teil dieses Systems und greifen auf andere Bildungs- oder Weiterbildungsangebote zurück. 2. Berufsorientierung und erweiterte Berufsorientierung Private Ersatzschulen bieten Maßnahmen zur Berufsorientierung und erweiterten Berufsorientierung an, die häufig in zweiwöchigen oder sechswöchigen Einheiten stattfinden. Diese Programme helfen Jugendlichen, Berufsfelder kennenzulernen, Interessen und Stärken zu identifizieren und praktische Erfahrungen durch Betriebsbesuche oder Kurzpraktika zu sammeln. Die erweiterte Berufsorientierung bietet intensivere Einblicke und längere Praktika, die eine fundierte Entscheidung über eine Ausbildung oder einen Beruf erleichtern. Diese Programme sind nicht anrechenbare Leistungen und gelten nicht als formale Ausbildungszeit. 3. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) bieten grundlegende berufliche Kompetenzen und vereinen allgemeine Bildung mit beruflicher Grundbildung. Auch sie werden oft in zweiwöchigen oder sechswöchigen Modulen angeboten. Diese Maßnahmen richten sich an Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif sind, und gelten als nicht anrechenbar. Das bedeutet, dass sie auf eine spätere Ausbildung nicht angerechnet werden und keine formale Ausbildung im Sinne des öffentlichen Schulsystems darstellen. 4. Rolle der Rentenversicherung Die Rentenversicherung ist im Übergangssystem weder Leistungsträger noch Leistungserbringer. Da die berufsorientierenden und -vorbereitenden Maßnahmen an privaten Ersatzschulen durchgeführt werden, nur kurze Einheiten (meist zwei bis sechs Wochen) umfassen und als nicht anrechenbare Leistungen gelten, beeinflussen sie nicht die Berechnung von Rentenansprüchen. Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch Landesmittel, nicht jedoch durch die Rentenversicherung. Personen mit abgeschlossener Ausbildung oder Erwachsene über der Altersgrenze von etwa 25 Jahren sind nicht Teil dieses Übergangssystems und werden daher nicht von der Rentenversicherung unterstützt. 5. Finanzierung und Zielsetzung Die Übergangsmaßnahmen werden üblicherweise von der Bundesagentur für Arbeit und teilweise von den Ländern finanziert, während die Durchführung an privaten Ersatzschulen erfolgt. Diese Programme, die oft nur zwei bis sechs Wochen dauern, haben das Ziel, Jugendlichen den Weg in eine Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Da die Maßnahmen keine formalen Ausbildungszeiten darstellen und nicht im öffentlichen Schulsystem verankert sind, übernimmt die Rentenversicherung keine Leistungen. Zusammenfassung Der zweite Bildungssektor im Übergangssystem richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich nach der Schulpflicht noch nicht in Ausbildung oder Arbeit integrieren konnten. Die Angebote umfassen berufsorientierende und -vorbereitende Programme, die an privaten Ersatzschulen stattfinden, meist eine Dauer von zwei bis sechs Wochen haben und nicht zum öffentlichen Schulsystem gehören. Erwachsene mit abgeschlossener Ausbildung oder über 27-Jährige fallen nicht in diesen Bereich und greifen auf andere Weiterbildungsangebote zurück. Die Rentenversicherung ist hier kein Leistungsträger, da die Programme nicht als versicherungspflichtige Ausbildungszeiten gelten und somit keine Rentenansprüche begründen.
Heinrich am 01.11.2024 | 12:22
Ach so, da hier schon wieder die Berufsförderungswerke erwähnt werden, die Berufsförderungswerke Sind Einrichtungen der freien Jugendhilfe, werden also hauptsächlich auf Anfrage der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe des lokalen Arbeitsamtes tätig. Das sind andere Bevölkerungsgruppen und eben nicht Menschen, die Jahre zuvor Berufsausbildungen oder akademische Ausbildungen abgeschlossen haben. Einige dieser Einrichtungen füllen sich allerdings die Taschen, in dem sie Scheinleistungen an jahrzehntelangen Beitragszahlern erbringen, um dann allerdings die vorgetäuschte nachgeschaltete Weiterbildung zu vermeiden. Beim Berufsförderungswerk Köln ist es zum Beispiel so: das Berufsförderungswerk Köln ist im Handelsregister als gGmbH der freien Jugendhilfe der Diakonie Michaelshoven registriert und hat eine Betriebserlaubnis als Berufskolleg mit der Schulnummer 175626. Wer dorthin kommt und wie man dort hinkommt, kannst du bei der Kölner Schulanmeldung erfragen, oder du gehst direkt auf Schulanmeldung.de. Da siehst du dann die Bewerbungszeiträume für Die Schule für die regulären Leistungen, zweimal im Jahr und die nicht anrechenbaren Leistungen jederzeit. Dieser Berufsorientierenden Leistungen wurden Ende Ende der Zweitausender Jahre durch die KMK bundesweit eingeführt und werden in den Bildungsberichten der Bundesrepublik 2012 erstmalig erwähnt. Deshalb kennen auch die meisten Erwachsenen diese Regelungen gar nicht, es sei denn, sie haben Haupt- oder Förderschüler in der Familie. Auch diese so genannten Berufsförderungswerke Sind sicherlich den meisten gar nicht bekannt, weil es ja nur 28 in ganz Deutschland gibt, sie meistens im Wald versteckt sind, wie auch andere Einrichtungen für Behinderte und sowieso nur private Einrichtungen sind, mit reisserischem Internetauftritt zur eigenen Vermarktung und mit dem staatlichen Schulsystem rein gar nichts zu tun haben. Und wenn du dann dazu noch für sechs Wochen dorthin musst und vielleicht sogar von außerhalb kommst, dann wohnst du in Kinder- und Jugend Erziehungsheim der Diakonie mit Kindeswohlfällen des Jugendamtes unter einem Dach und wirst ein paar Wochen von den Schulangestellten durch den Kakao gezogen. Zusätzlich wirst du dann noch von einer indischen Einwanderin untersucht, die behauptet, sie sei Ärztin, von Kopf bis Fuss befummelt, mit Finger in den Mund und in die Nase und frage nach deinem Drogenkonsum, praktisch wie bei einer Kamelbeschauung. Tue dir das nicht an und wehre dich dagegen. Du wirst danach nur ein schädigendes Gutachten bekommen, dass die Rentenversicherung mit der Einrichtung vorher ausgekaspert hat, dann wird dir sicherlich nicht die entsprechende Ausbildung gegeben. Vorsicht vor Berufsorientierung, Eignungsabklärung, Berufsfindung und Arbeitserprobung oder wie auch immer sie das benennen. Dort in der Einrichtung wirst du hauptsächlich knapp 20 bis 25-jährige finden und vielleicht ein paar Erwachsene, die sie reinmischen und auch gut separieren, damit sie möglichst wenig von der Situation verstehen. Schau dir auch mal das Reha Rahmenkonzept der Rentenversicherung Deutschland an, dass natürlich für alle regionalen Rentenversicherungen übergeordnet vorgegeben wird. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und weiterhin den deutschen Qualifikationsrahmen auf www.dqr.de. Da kannst du alle Bildungsgänge sehen und auch die D QR Level für die Berufsorientierungen , die unterhalb des Hauptschulenniveaus angelegt sind.
Trolljägeram 01.11.2024 | 17:29
Heinrich schrieb

Ach so, da hier schon wieder die Berufsförderungswerke erwähnt werden, die Berufsförderungswerke Sind Einrichtungen der freien Jugendhilfe, werden also hauptsächlich auf Anfrage der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe des lokalen Arbeitsamtes tätig. Das sind andere Bevölkerungsgruppen und eben nicht Menschen, die Jahre zuvor Berufsausbildungen oder akademische Ausbildungen abgeschlossen haben. Einige dieser Einrichtungen füllen sich allerdings die Taschen, in dem sie Scheinleistungen an jahrzehntelangen Beitragszahlern erbringen, um dann allerdings die vorgetäuschte nachgeschaltete Weiterbildung zu vermeiden. Beim Berufsförderungswerk Köln ist es zum Beispiel so: das Berufsförderungswerk Köln ist im Handelsregister als gGmbH der freien Jugendhilfe der Diakonie Michaelshoven registriert und hat eine Betriebserlaubnis als Berufskolleg mit der Schulnummer 175626.

Wer dorthin kommt und wie man dort hinkommt, kannst du bei der Kölner Schulanmeldung erfragen, oder du gehst direkt auf Schulanmeldung.de. Da siehst du dann die Bewerbungszeiträume für Die Schule für die regulären Leistungen, zweimal im Jahr und die nicht anrechenbaren Leistungen jederzeit.

Dieser Berufsorientierenden Leistungen wurden Ende Ende der Zweitausender Jahre durch die KMK bundesweit eingeführt und werden in den Bildungsberichten der Bundesrepublik 2012 erstmalig erwähnt. Deshalb kennen auch die meisten Erwachsenen diese Regelungen gar nicht, es sei denn, sie haben Haupt- oder Förderschüler in der Familie. Auch diese so genannten Berufsförderungswerke Sind sicherlich den meisten gar nicht bekannt, weil es ja nur 28 in ganz Deutschland gibt, sie meistens im Wald versteckt sind, wie auch andere Einrichtungen für Behinderte und sowieso nur private Einrichtungen sind, mit reisserischem Internetauftritt zur eigenen Vermarktung und mit dem staatlichen Schulsystem rein gar nichts zu tun haben.

Und wenn du dann dazu noch für sechs Wochen dorthin musst und vielleicht sogar von außerhalb kommst, dann wohnst du in Kinder- und Jugend Erziehungsheim der Diakonie mit Kindeswohlfällen des Jugendamtes unter einem Dach und wirst ein paar Wochen von den Schulangestellten durch den Kakao gezogen.

Zusätzlich wirst du dann noch von einer indischen Einwanderin untersucht, die behauptet, sie sei Ärztin, von Kopf bis Fuss befummelt, mit Finger in den Mund und in die Nase und frage nach deinem Drogenkonsum, praktisch wie bei einer Kamelbeschauung. Tue dir das nicht an und wehre dich dagegen. Du wirst danach nur ein schädigendes Gutachten bekommen, dass die Rentenversicherung mit der Einrichtung vorher ausgekaspert hat, dann wird dir sicherlich nicht die entsprechende Ausbildung gegeben. Vorsicht vor Berufsorientierung, Eignungsabklärung, Berufsfindung und Arbeitserprobung oder wie auch immer sie das benennen. Dort in der Einrichtung wirst du hauptsächlich knapp 20 bis 25-jährige finden und vielleicht ein paar Erwachsene, die sie reinmischen und auch gut separieren, damit sie möglichst wenig von der Situation verstehen.

Schau dir auch mal das Reha Rahmenkonzept der Rentenversicherung Deutschland an, dass natürlich für alle regionalen Rentenversicherungen übergeordnet vorgegeben wird.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/konzepte_systemfragen/konzepte/rahmenkonzept_lta_datei.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Und weiterhin den deutschen Qualifikationsrahmen auf www.dqr.de. Da kannst du alle Bildungsgänge sehen und auch die D QR Level für die Berufsorientierungen , die unterhalb des Hauptschulenniveaus angelegt sind.

Ignorieren Sie ein den Beitrag dieses immer mal wieder hier auftauchenden Polemikers mit seinen Wahnvorstellungen. Er hat wohl nicht das von der Rentenversicherung erhalten was ersichtlich gewünscht hat. Halten Sie sich besser an Ihre Rehafachberater, der im Gegensatz zu diesem anonymen User, wirklich etwas für Sie tun kann.
Oh Mannam 01.11.2024 | 17:34
Heinrich schrieb

Oh je,

Da ist wieder einer, der der Rentenversicherung droht, in die Falle zu gehen. Dieser Berufsorientierung enden Leistungen sind nicht für Menschen mit abgeschlossenen Ausbildungen und Regel Schulabschlüsse. Das ist der so genannte zweite Bildungssektor, den ich dir kurz erklären will:

Der zweite Bildungssektor im Übergangssystem in Deutschland unterstützt junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung. Er richtet sich an Jugendliche bis etwa 25 Jahre, die nach Abschluss ihrer Schulpflicht noch keinen Ausbildungsplatz oder keine Arbeitsstelle gefunden haben. Diese Maßnahmen finden an privaten Ersatzschulen statt und gehören nicht zum öffentlichen Schulsystem. Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder über 27-Jährige fallen nicht in diesen Bereich, und die Rentenversicherung ist in diesem Zusammenhang kein Leistungsträger.

1. Zielgruppe des Übergangssystems

Das Übergangssystem richtet sich an junge Menschen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, jedoch noch keine Ausbildung oder Arbeit gefunden haben. Sie benötigen zusätzliche Unterstützung, um ausbildungs- und arbeitsmarktreif zu werden. Die Angebote des Übergangssektors umfassen meist zweiwöchige oder sechswöchige Programme, die an privaten Ersatzschulen durchgeführt werden und ergänzend zum staatlichen Schulsystem arbeiten. Erwachsene mit abgeschlossener Ausbildung oder Menschen über 27 Jahre sind nicht Teil dieses Systems und greifen auf andere Bildungs- oder Weiterbildungsangebote zurück.

2. Berufsorientierung und erweiterte Berufsorientierung

Private Ersatzschulen bieten Maßnahmen zur Berufsorientierung und erweiterten Berufsorientierung an, die häufig in zweiwöchigen oder sechswöchigen Einheiten stattfinden. Diese Programme helfen Jugendlichen, Berufsfelder kennenzulernen, Interessen und Stärken zu identifizieren und praktische Erfahrungen durch Betriebsbesuche oder Kurzpraktika zu sammeln. Die erweiterte Berufsorientierung bietet intensivere Einblicke und längere Praktika, die eine fundierte Entscheidung über eine Ausbildung oder einen Beruf erleichtern. Diese Programme sind nicht anrechenbare Leistungen und gelten nicht als formale Ausbildungszeit.

3. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) bieten grundlegende berufliche Kompetenzen und vereinen allgemeine Bildung mit beruflicher Grundbildung. Auch sie werden oft in zweiwöchigen oder sechswöchigen Modulen angeboten. Diese Maßnahmen richten sich an Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif sind, und gelten als nicht anrechenbar. Das bedeutet, dass sie auf eine spätere Ausbildung nicht angerechnet werden und keine formale Ausbildung im Sinne des öffentlichen Schulsystems darstellen.

4. Rolle der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist im Übergangssystem weder Leistungsträger noch Leistungserbringer. Da die berufsorientierenden und -vorbereitenden Maßnahmen an privaten Ersatzschulen durchgeführt werden, nur kurze Einheiten (meist zwei bis sechs Wochen) umfassen und als nicht anrechenbare Leistungen gelten, beeinflussen sie nicht die Berechnung von Rentenansprüchen. Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch Landesmittel, nicht jedoch durch die Rentenversicherung. Personen mit abgeschlossener Ausbildung oder Erwachsene über der Altersgrenze von etwa 25 Jahren sind nicht Teil dieses Übergangssystems und werden daher nicht von der Rentenversicherung unterstützt.

5. Finanzierung und Zielsetzung

Die Übergangsmaßnahmen werden üblicherweise von der Bundesagentur für Arbeit und teilweise von den Ländern finanziert, während die Durchführung an privaten Ersatzschulen erfolgt. Diese Programme, die oft nur zwei bis sechs Wochen dauern, haben das Ziel, Jugendlichen den Weg in eine Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Da die Maßnahmen keine formalen Ausbildungszeiten darstellen und nicht im öffentlichen Schulsystem verankert sind, übernimmt die Rentenversicherung keine Leistungen.

Zusammenfassung

Der zweite Bildungssektor im Übergangssystem richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich nach der Schulpflicht noch nicht in Ausbildung oder Arbeit integrieren konnten. Die Angebote umfassen berufsorientierende und -vorbereitende Programme, die an privaten Ersatzschulen stattfinden, meist eine Dauer von zwei bis sechs Wochen haben und nicht zum öffentlichen Schulsystem gehören. Erwachsene mit abgeschlossener Ausbildung oder über 27-Jährige fallen nicht in diesen Bereich und greifen auf andere Weiterbildungsangebote zurück. Die Rentenversicherung ist hier kein Leistungsträger, da die Programme nicht als versicherungspflichtige Ausbildungszeiten gelten und somit keine Rentenansprüche begründen.

Na Du kleiner Verschwörungstheoretiker. Wieder mal der Versuch , Deine eigene Unzulänglichkeit der Rentenversicherung zuschreiben? Klapp nicht Du Niete.🤦‍♂️
Guter Ratam 01.11.2024 | 17:59
Heinrich schrieb

Ach so, da hier schon wieder die Berufsförderungswerke erwähnt werden, die Berufsförderungswerke Sind Einrichtungen der freien Jugendhilfe, werden also hauptsächlich auf Anfrage der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe des lokalen Arbeitsamtes tätig. Das sind andere Bevölkerungsgruppen und eben nicht Menschen, die Jahre zuvor Berufsausbildungen oder akademische Ausbildungen abgeschlossen haben. Einige dieser Einrichtungen füllen sich allerdings die Taschen, in dem sie Scheinleistungen an jahrzehntelangen Beitragszahlern erbringen, um dann allerdings die vorgetäuschte nachgeschaltete Weiterbildung zu vermeiden. Beim Berufsförderungswerk Köln ist es zum Beispiel so: das Berufsförderungswerk Köln ist im Handelsregister als gGmbH der freien Jugendhilfe der Diakonie Michaelshoven registriert und hat eine Betriebserlaubnis als Berufskolleg mit der Schulnummer 175626.

Wer dorthin kommt und wie man dort hinkommt, kannst du bei der Kölner Schulanmeldung erfragen, oder du gehst direkt auf Schulanmeldung.de. Da siehst du dann die Bewerbungszeiträume für Die Schule für die regulären Leistungen, zweimal im Jahr und die nicht anrechenbaren Leistungen jederzeit.

Dieser Berufsorientierenden Leistungen wurden Ende Ende der Zweitausender Jahre durch die KMK bundesweit eingeführt und werden in den Bildungsberichten der Bundesrepublik 2012 erstmalig erwähnt. Deshalb kennen auch die meisten Erwachsenen diese Regelungen gar nicht, es sei denn, sie haben Haupt- oder Förderschüler in der Familie. Auch diese so genannten Berufsförderungswerke Sind sicherlich den meisten gar nicht bekannt, weil es ja nur 28 in ganz Deutschland gibt, sie meistens im Wald versteckt sind, wie auch andere Einrichtungen für Behinderte und sowieso nur private Einrichtungen sind, mit reisserischem Internetauftritt zur eigenen Vermarktung und mit dem staatlichen Schulsystem rein gar nichts zu tun haben.

Und wenn du dann dazu noch für sechs Wochen dorthin musst und vielleicht sogar von außerhalb kommst, dann wohnst du in Kinder- und Jugend Erziehungsheim der Diakonie mit Kindeswohlfällen des Jugendamtes unter einem Dach und wirst ein paar Wochen von den Schulangestellten durch den Kakao gezogen.

Zusätzlich wirst du dann noch von einer indischen Einwanderin untersucht, die behauptet, sie sei Ärztin, von Kopf bis Fuss befummelt, mit Finger in den Mund und in die Nase und frage nach deinem Drogenkonsum, praktisch wie bei einer Kamelbeschauung. Tue dir das nicht an und wehre dich dagegen. Du wirst danach nur ein schädigendes Gutachten bekommen, dass die Rentenversicherung mit der Einrichtung vorher ausgekaspert hat, dann wird dir sicherlich nicht die entsprechende Ausbildung gegeben. Vorsicht vor Berufsorientierung, Eignungsabklärung, Berufsfindung und Arbeitserprobung oder wie auch immer sie das benennen. Dort in der Einrichtung wirst du hauptsächlich knapp 20 bis 25-jährige finden und vielleicht ein paar Erwachsene, die sie reinmischen und auch gut separieren, damit sie möglichst wenig von der Situation verstehen.

Schau dir auch mal das Reha Rahmenkonzept der Rentenversicherung Deutschland an, dass natürlich für alle regionalen Rentenversicherungen übergeordnet vorgegeben wird.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/konzepte_systemfragen/konzepte/rahmenkonzept_lta_datei.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Und weiterhin den deutschen Qualifikationsrahmen auf www.dqr.de. Da kannst du alle Bildungsgänge sehen und auch die D QR Level für die Berufsorientierungen , die unterhalb des Hauptschulenniveaus angelegt sind.

Bei Unsicherheit einfach die Beiträge dieses „Heinrichs“ ausdrucken und dem Rehafachberater zur Stellungnahme vorlegen. Mal abwarten was dann noch als wichtig und relevant übrig bleibt.
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