Guten Tag Jeanni,
gemäß Punkt 12.5 im Vordruck G0100 ist der Vordruck F0870 auszufüllen, wenn die zum Rehabilitationsantrag führende Minderung oder erhebliche Gefährdung Ihrer Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise Folge eines Unfalls oder durch andere Personen verursacht worden ist.
Ob aufgrund bereits erfolgter Regressprüfung durch die Krankenkasse im Rehabilitationsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung auf den Vordruck F0870 verzichtet werden kann, können Sie nur bei dem für Ihren Reha-Antrag zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
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