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Experten-Antwort

Vordruck R HZV 211

von monikap.22.02.2014 | 12:19
2876 Ansichten
11 Antworten

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Hallo liebe Forumsmitglieder,ich habe da mal eine Frage an Sie/Euch. Ich habe heute den oben erwähnten Vordruck für meinen Arbeitgeber erhalten ,im Bezug auf meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.Was bedeutet das für mich?Kann es sein das mir meine Rente doch gewährt wird,oder ist das eine ganz normale Anfrage der DRV die zum standart gehört?M.f.g

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monikap,

wir empfehen direkt mit Ihrem Sachbearbeiter der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen. Dieser hat Ihrer Vorgang, weiß auch welchen Vordruck er Ihnen mit welchen Hintergründen zugesandt hat und wird Ihnen damit sagen können was hierzu (durch wen) ausgefüllt werden muß.

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10 Antworten

Gigiam 23.02.2014 | 13:03
Hallo, auf deinen Beitrag hat bisher noch keiner geantwortet. Ungewöhnlich hier im Forum. Es liegt wahrscheinlich daran das niemand diesen Vordruck kennt. Kann es sein, dass dieser Vordruck nicht von der DRV sondern der "Hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung" -HZV- stammt? Gigi
monikap.am 23.02.2014 | 13:42
Nein der Vordruck istvon der DRV.mein Arbeitgeber soll darin fragen zu meinem Beschäftigungsverhältnis beantworten ,ab dem 1.4.13und ob er im Fall einer Rentenbewilligung das Arbeitsverhältnis ruht oder gekündigt wird.Es geht auch um Hinzuverdienste welche berücksichtugt werden müssen.Ich bin aber schon seid März 2013 krank,also könnte der Arbeitgeber ja nur die 6 Wochen Lohnfortzahlung berücksichtigen.aber worum es mir eigendlich geht,ist ob es ein Zeichen dafür ist,ob mir die Rente bewilligt werden könnte.Der Vordruck 211,soll der Ergänzungsbogen zum 210 sein so vermute ich es,warum dort HZv mit drauf steht weiß ich auch nicht.M.f.G.
Herz1952am 24.02.2014 | 01:11
Hallo Monikap. HZV könnte "Hausarztzentrierte Versorgung" heißen. Aber wieso soll ihn der Arbeitgeber ausfüllen? Im Vordruck R210 werden Fragen zu Beschäftigung-Verhältnissen gestellt, sowie Arzt und Krankenhausbehandlungen. Als Ergänzungsfragebogen (Platzmangel) dient der Vordruck R211. Bei mir ist nicht der Vordruck R211 ausgefüllt, sondern ein Beiblatt mit den behandelnden Ärzten mit von - bis und Diagnosen. Des weiteren die stationären Krankhausbehandlungen. Für die Beschäftigungszeiten reichte der Vordruck R210. Bei der sog. HZV hätte der Hausarzt alle behandelten Ärzte und ggfs. stationäre Behandlungen erfasst. Normalerweise gehört das zum Rentenantrag oder wird nachgefordert. Für die Genehmigung der EM-Rente hat es direkt keine Bedeutung. Da zählen in erster Linie die Diagnosen bzw. Behandlungen. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen bzw. vermuten. Herz1952
Herz1952am 24.02.2014 | 01:36
Hallo Monikap. Habe mir die Formulare 210 und 211 im Internet angesehen. Fragen die der Arbeitgeber ausfüllen müsste, habe ich keine gefunden. Richtet sich alles an den Antragsteller in Bezug auf Ausbildungen und Beschäftigungsverhältnissen, sowie Ärzten und stationären Behandlungen. Wenn ich ehrlich bin, bin ich jetzt noch dümmer als vorher. Bei meinem eigenen Formular R210 war keine einzige Frage an den letzten Arbeitgeber gerichtet. Vielleicht hängt es bei Ihnen auch davon ab, ob das Arbeitsverhältnis im Falle der EM-Rente ruht oder nicht. In meinem Fall war das Unternehmen schon insolvent. Würde mich aber mal interessieren, ob die Frage nach Ärzten und Diagnosen bei Ihrem Formular 211 gestellt ist. Danke. Herz1952
Herz1952am 24.02.2014 | 01:51
monikap. jetzt bin ich wieder etwas klüger. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Zusatzrente. Ist auch ein anderes Formular als R2011. Habe Sie im anderen Forum "erwischt". Wird schon klappen mit der Rente (ohne Gewähr). Herz1952
DarkKnight RVam 24.02.2014 | 06:42
Hallo monikap, der Vordruck hat nichts mit Zusatzversorgung zu tun und es ist auch nicht der eigentliche R211, welcher ein Ergänzungsbogen zum R210 ist. Das HZV steht für Hinzuverdienst. Wahrscheinlich soll hier geprüft werden, ob im Falle einer Rentengewährung, noch Entgelte - in erster Linie Einmalzahlungen - als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind. Ob man bei Versand dieses Vordrucks davon ausgehen kann, dass die Rente auch gewährt wird, kann ich leider auch nicht sagen. 8-)
Herz1952am 24.02.2014 | 11:14
Doch GroKo, Es gibt noch 2 Steigerungen: "am dümmsten" und "GroKo" Aber keine Angst, in dieser Hinsicht hast Du keine Konkurrenz. Herz1952
monikap.am 24.02.2014 | 11:38
Hallo liebe Forumsmitglieder,nun habe ich mit der Dame von der DRv telefoniert.Also es geht in diesem Formular darum das der Arbeitgeber eintragen soll ob Hinzuverdienste noch zu erwarten sind,wie Sonderzahlungen und dann muss er noch eintragen welche Höhe Krankengeld in den 6 Wochen nach beginn der Krankschreibunggezahlt wurde. Dies benötigt die DRV falls eine Rentenzahlung erfolgt,dann soll der Arbeitgeber noch ankreuzenob er im Fall einer Rentenzahlung das Arbeitsverhältnis ruht oder ob er kündigt.Nun ich sollte vielleicht noch erwähnen ich bin im öffendlichen Dienst beschäftigt.Ich möchte mich auch ganz Herzlich für die vielen Wortmeldungen bedanken.M.f.G.monikap.
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