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Experten-Antwort

Vordruck R230 - ausgefüllt vom Arbeitgeber

von Christina Nowak14.11.2014 | 17:58
1906 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Forumsmitglieder, Als ich meinen Rentenantrag am 15. Oktober abgegeben habe, wurde mir der Vordruck R230 ausgehändigt, mit dem Hinweis, bezüglich Hinzuverdienst muss die Übersendung unbedingt bis zum Renteneintritt 01.02.2015 erfolgen. So weit - so klar - und eindeutig verstanden, da ich bis zum heutigen Tage noch keine geringfügige Beschäftigung gefunden habe, hatte ich mir den Termin auf jeden Fall für Mitte Dezember vorgemerkt. Heute bekam ich eine Erinnerung von der DRV Bund Stralsund, das mein Rentenantrag nicht bearbeitet werden kann, weil mein Arbeitgeber die Erklärung für den Hinzuverdienst abgeben soll. Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.01.2015 Es wird danach weder eine Beschäftigung noch irgendetwas geben. Und was hat mein jetziger Arbeitgeber bitte damit zu tun ? Wie soll ich mich verhalten? Seite 1 -durchstreichen - nicht relevant ! und Seite 2 ebenso und zurückschicken ? Erbitte Ratschläge und bedanke mich bereits im Voraus. Christina Nowak

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich verweise auf das bereits gesagte, einfach bei der zuständigen Sachbearbeiterin melden und den Sachverhalt klar stellen.

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3 Antworten

PXYam 14.11.2014 | 18:31
Hallo, dieser Vordruck ist nur auszufüllen, wenn sie zusätzlich noch arbeiten gehen. Schreiben sie einfach dazu. Ich gehe nach Renteneintritt keiner Beschäftigung nach.
Paulaam 14.11.2014 | 21:03
Wahrscheinlich hat der/die Berater/in Sie falsch verstanden und ist davon ausgegangen, dass Sie ab Rentenbeginn auf jeden Fall eine geringfügige Beschäftigung ausüben werden und nicht, dass Sie erst noch eine entsprechende Beschäftigung suchen. Rufen Sie die Sachbearbeitung kurz an (Durchwahl steht auf dem Anschreiben) und stellen Sie den Sachverhalt klar, mit dem Zusatz, dass Sie den Vordruck R230 selbstverständlich einreichen, sofern Sie einen MiniJob beginnen. Mit Ihrer derzeitigen Beschäftigung hat das rein gar nichts zu tun.
Christina Nowakam 15.11.2014 | 08:40
Vielen Dank für die Antworten. So werde ich es machen. Die Sachbearbeiterin bei der Rentenantragsstellung hat mich richtig verstanden und deswegen zur Erinnerung den Termin bis man der Vordruck da sein muss, mit Bleistift auf dem Formular hinzugefügr. Nunja, ich verstehe es schon, dass sich die DRV Bund nicht vorstellen kann, dass man nach Renteneintritt und Tätigkeit viele Jahre in der gleichen Körperschaft nicht mehr weiter arbeitet. Ist rechnerich sicher nachzuvollziehen, denn ein Einsatz von 200 € Benzingeld wäre wirtschaftlich total unakzeptabel. Ein schönes Wochenende Christina Nowak
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