Hallo Manfred,
im V0211 wird ab Punkt 2.2 das Entgelt für das laufende Kalenderjahr abgefragt. Deshalb ist die Bescheinigung auch vom Arbeitgeber auszustellen, weil diese Information aktuell der Rentenversicherung nicht vorliegen. Die Meldung hierfür erfolgt in der Regel erst am Anfang des nächsten Jahres.
Sie haben nur eines der Formulare bekommen, die Ihr Mitarbeiter zusammentragen muss.
Das V0211 ist für den Arbeitgeber, und das sind ja anscheinend Sie :-)
Die Knappschaft oder eine andere Krankenkasse bekommt eigene Formulare...
Und, mal eben abzuschreiben, wie hoch die dort anzugebenden Beträge sind, kann ja nicht soooo schwierig sein, steht doch alles im Lohnjournal. Sonst lassen Sie es doch Ihren Steuerberater machen
Sie haben sicherlich recht…..dachte eben nur an eine allgemeine Arbeitserleichterung für alle,
da ja die Zahlen identisch sein müssten…..
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