Hallo, bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihren Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung. Er wird Ihnen den Sachstand und evetuelle Formulare zukommen lassen, ggf. direkt an die Ärztin faxen.
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Hallo, bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihren Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung. Er wird Ihnen den Sachstand und evetuelle Formulare zukommen lassen, ggf. direkt an die Ärztin faxen.
Ich bleibe bei meiner Meinung. 1. Seit wann muß ein Rentner, der wegen seines Weitergewährungsantrages einen Befundbericht bei seinem Arzt abgibt, für die Kosten selbst aufkommen??? Dann würde das keiner mehr tun, und das ist Quatsch. 2. Für die DRV wäre der Aufwand viel zu groß, einen Befundbericht direkt an einen Arzt zu schicken. An welchen denn auch? Vielleicht liegt der WG-Antrag noch nicht vor? Vielleicht hat der Rentner den Arzt gewechselt? Vielleicht ist noch eine Krankheit dazu gekommen? Ich kann mir aus diesen Gründen nicht vorstellen, dass es generell bei irgend einer DRV anders gehandhabt wird. Ausnahmen wird es vielleicht geben, aber wo gibt es die nicht? "Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich. Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an." Was hat denn die Ablehnung einer EM-Rente mit einer Weitergewährung zu tun? GAR NICHTS. Und es ist auch nicht unbestritten, dass ggfls. noch weitere ärztliche Unterlagen angefordert werden. Ich habe das nicht ausgeschlossen. Können Sie mir mal die RV-Träger nennen, die so verfahren, wie Sie es beschreiben? Das würde mich brennend interessieren. ;-)Beigefügt ist dann Antrag auf Weitergewährung und der Befundbericht. Der Befundbericht wird niemals direkt an einen Arzt gesandt.Niemals? - das ist völliger Quatsch. Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich. Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an. Und wenn Ihnen =//= das nicht bewusst ist, sollte Sie nicht so universal für alle sprechen.
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