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Experten-Antwort

Vordrucke R3214 und R3215

von Margarette25.09.2015 | 19:37
1823 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, habe eine Frage an DRV-Experte. Bei mir läuft die befristete EMR bald ab. Den Antrag auf verlängerung habe ich gestellt, jetzt wartet meine Ärztin auf Anschreiben von der DRV. Jetzt habe ich den Vordruck R3214 für die Ärzte im Forum gefunden. Jetzt meine Frage: - kann ich die Vordrucke R3214 ( Ärztlicher Befundbericht)und R3215 (Honorar-Abrechnung) aus dem Internet selbst ausdrucken und meiner Ärztin jetzt zum ausfüllen geben? Meine Ärztin wird selbst operiert und wird länger ausfallen, deshalb die Frage. Vielen Dank für die Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihren Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung. Er wird Ihnen den Sachstand und evetuelle Formulare zukommen lassen, ggf. direkt an die Ärztin faxen.

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7 Antworten

Q.am 26.09.2015 | 02:20
Wenn Sie die Ärztin bitten einen Befundbericht zu fertigen, sind Sie der Auftraggeber und müssen foglich auch das Honorar selbst bezahlen.
arniam 26.09.2015 | 16:14
da würde ich erstmal abwarten, woher wissen sie denn dass die drv ihre ärztin überhaupt anschreiben will??? oder sie rufen bei der sachbearbeitung an und fragen dort nach ob die absicht besteht die ärztin an zu schreiben, wenn ja bitten sie darum dies vor der op der ärztin zu tun. vielleicht bekommen sie ja auch einen gutachter termin wer weiss dass schon.
=//=am 28.09.2015 | 09:42
Das ist doch völliger Quatsch. Selbstverständlich können Sie den Befundbericht und die Honorarabrechnung aus dem Internet runterladen und Ihrer Ärztin übergeben. Bei einem Weitergewährungsantrag übernimmt auf jeden Fall die DRV die Kosten, selbst wenn ein Befundbericht vielleicht nicht unbedingt erforderlich ist. Eigentlich werden die Rentner ca. 5 Monate vor Wegfall der Zeitrente angeschrieben. Beigefügt ist dann Antrag auf Weitergewährung und der Befundbericht. Der Befundbericht wird niemals direkt an einen Arzt gesandt.
Mitarbeiter der DRVam 28.09.2015 | 09:56
Zitat von =//= anzeigenausblenden
=//= schrieb

Beigefügt ist dann Antrag auf Weitergewährung und der Befundbericht. Der Befundbericht wird niemals direkt an einen Arzt gesandt.

[/quote]

Niemals? - das ist völliger Quatsch.

Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich.

Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an.

Und wenn Ihnen =//= das nicht bewusst ist, sollte Sie nicht so universal für alle sprechen.

[/quote]

Ich bleibe bei meiner Meinung.

1. Seit wann muß ein Rentner, der wegen seines Weitergewährungsantrages einen Befundbericht bei seinem Arzt abgibt, für die Kosten selbst aufkommen??? Dann würde das keiner mehr tun, und das ist Quatsch.

2. Für die DRV wäre der Aufwand viel zu groß, einen Befundbericht direkt an einen Arzt zu schicken. An welchen denn auch? Vielleicht liegt der WG-Antrag noch nicht vor? Vielleicht hat der Rentner den Arzt gewechselt? Vielleicht ist noch eine Krankheit dazu gekommen?

Ich kann mir aus diesen Gründen nicht vorstellen, dass es generell bei irgend einer DRV anders gehandhabt wird. Ausnahmen wird es vielleicht geben, aber wo gibt es die nicht?

"Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich.

Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an."

Was hat denn die Ablehnung einer EM-Rente mit einer Weitergewährung zu tun? GAR NICHTS. Und es ist auch nicht unbestritten, dass ggfls. noch weitere ärztliche Unterlagen angefordert werden. Ich habe das nicht ausgeschlossen.

Können Sie mir mal die RV-Träger nennen, die so verfahren, wie Sie es beschreiben? Das würde mich brennend interessieren. ;-)

Solche Absolutaussagen sind (wie in jeder anderen Lebenslage auch) immer mit Vorsicht zu genießen.
Mitarbeiter der DRVam 28.09.2015 | 10:03
Zitat von =//= anzeigenausblenden
=//= schrieb

Beigefügt ist dann Antrag auf Weitergewährung und der Befundbericht. Der Befundbericht wird niemals direkt an einen Arzt gesandt.

[/quote]

Niemals? - das ist völliger Quatsch.

Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich.

Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an.

Und wenn Ihnen =//= das nicht bewusst ist, sollte Sie nicht so universal für alle sprechen.

[/quote]

Ich bleibe bei meiner Meinung.

1. Seit wann muß ein Rentner, der wegen seines Weitergewährungsantrages einen Befundbericht bei seinem Arzt abgibt, für die Kosten selbst aufkommen??? Dann würde das keiner mehr tun, und das ist Quatsch.

2. Für die DRV wäre der Aufwand viel zu groß, einen Befundbericht direkt an einen Arzt zu schicken. An welchen denn auch? Vielleicht liegt der WG-Antrag noch nicht vor? Vielleicht hat der Rentner den Arzt gewechselt? Vielleicht ist noch eine Krankheit dazu gekommen?

Ich kann mir aus diesen Gründen nicht vorstellen, dass es generell bei irgend einer DRV anders gehandhabt wird. Ausnahmen wird es vielleicht geben, aber wo gibt es die nicht?

"Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich.

Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an."

Was hat denn die Ablehnung einer EM-Rente mit einer Weitergewährung zu tun? GAR NICHTS. Und es ist auch nicht unbestritten, dass ggfls. noch weitere ärztliche Unterlagen angefordert werden. Ich habe das nicht ausgeschlossen.

Können Sie mir mal die RV-Träger nennen, die so verfahren, wie Sie es beschreiben? Das würde mich brennend interessieren. ;-)

Niemals? - das ist völliger Quatsch. Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich. Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an. Und wenn Ihnen =//= das nicht bewusst ist, sollte Sie nicht so universal für alle sprechen.
W*lfgangam 28.09.2015 | 20:12
Zitat von Mitarbeiter der DRV anzeigenausblenden
Ergänzend: Ich denke, die Einheit/Angleichung in der DRV für OST/WEST-Renten kommt schneller, als die 'Einheit' in der DRV selbst unter _allen_ Trägern ...was ja nur _unwesentlich_ länger dauern kann, zicken ja erst 10 Jahre rum ;-) Für die Versicherten/'übergreifenden' Berater ein unhaltbarer Zustand – vielleicht wären da einigen DRV-Vorständen erhöhte Dosen von Harnstoff (pardon: AdBlue) zuzuführen, um einheitliche Real-Versicherten-Szenarien außerhalb der eigenen 'Testumgebung Versicherter' in den Blick zu rücken *g Gruß w.
=//=am 29.09.2015 | 13:32
Zitat von Mitarbeiter der DRV anzeigenausblenden
Beigefügt ist dann Antrag auf Weitergewährung und der Befundbericht. Der Befundbericht wird niemals direkt an einen Arzt gesandt.
Niemals? - das ist völliger Quatsch. Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich. Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an. Und wenn Ihnen =//= das nicht bewusst ist, sollte Sie nicht so universal für alle sprechen.
Ich bleibe bei meiner Meinung. 1. Seit wann muß ein Rentner, der wegen seines Weitergewährungsantrages einen Befundbericht bei seinem Arzt abgibt, für die Kosten selbst aufkommen??? Dann würde das keiner mehr tun, und das ist Quatsch. 2. Für die DRV wäre der Aufwand viel zu groß, einen Befundbericht direkt an einen Arzt zu schicken. An welchen denn auch? Vielleicht liegt der WG-Antrag noch nicht vor? Vielleicht hat der Rentner den Arzt gewechselt? Vielleicht ist noch eine Krankheit dazu gekommen? Ich kann mir aus diesen Gründen nicht vorstellen, dass es generell bei irgend einer DRV anders gehandhabt wird. Ausnahmen wird es vielleicht geben, aber wo gibt es die nicht? "Zu Ihrer Kenntnisnahme: Nicht alle Rentenversicherungsträger arbeiten gleich. Bei manchen werden bei ablehnenden EM-Bescheiden keine Diagnosen (mher) mitgeteilt, und andere senden nur den Weitergewährungsantrag an die Versicherten - und wenn dieser ausgefüllt zurückkommt, schreibt die DRV die Arzte, Krankenhäuser, etc. SELBER an." Was hat denn die Ablehnung einer EM-Rente mit einer Weitergewährung zu tun? GAR NICHTS. Und es ist auch nicht unbestritten, dass ggfls. noch weitere ärztliche Unterlagen angefordert werden. Ich habe das nicht ausgeschlossen. Können Sie mir mal die RV-Träger nennen, die so verfahren, wie Sie es beschreiben? Das würde mich brennend interessieren. ;-)
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