Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Vorgehensweise

von Herbst01.10.2017 | 08:10
569 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, kurze Darstellung der Situation: > Rehaantrag wurde in Rentenantrag umgewandelt. > Reha wurde von GKV bezahlt > im Anschluss an die Reha erfolgte keine direkte Rückfuhrung in den Beruf > medizinische Bgutachtung duch RV = voll Erwebsfähig > Eingliederung über GKV gestartet. Jetzt soll ich auf einem Arbeitsplatz eingegliedert werden, der mir noch nie gelegen hat. Nach einem Jahr aus dem Beruf und einer neurologischen Erkrankung kann ich mich auf einen neuen Arbeitsplatz schwer einstellen. Und auf meinen alten darf ich nicht zurück. Ich glaube die Anforderungen des neuen Platzes kann ich nicht schaffen. Narürlich werde ich es versuchen, aber was tue ich, wenn es scheitert. Kann ich eine Umschulung bei der RV beantragen? Ich werde jetzt noch den Integrationsfachdienst hinzuziehen. Ich dachte es würde ohne gehen. Leider habe ich das Gefühl, man will mich los werden.

7 Antworten

Fortitude oneam 01.10.2017 | 10:15
Hallo Herbst, lassen Sie es nicht soweit kommen. Leider Schreiben Sie nicht wie alt Sie sind und ob bei Ihnen einen GDB 50 vorliegt. Stellen Sie einen LTA Antrag bei der DRV/RV oder nehmen Sie Kontakt mit einer A+B RV Stelle auf. Sie sollten auch unbedingt das Gespräch mit Ihrem AG suchen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 01.10.2017 | 12:13
Entweder Sie beschreiben die Situation umständlich oder falsch oder eine Hand (Kasse) weiß nicht was die andere (DRV) tut. Rehaanträge in Rentenanträge umwandeln macht normalerweise die DRV, aber eher nicht wenn die Kasse Kostenträger der Reha war - weil dann weiß die DRV davon eigentlich nichts. Und wenn die DRV Sie für voll erwerbsgemindert erklärt hat, warum versucht dann die Kasse eien voll Erwerbsgeminderten einzugliedern? Auf jeden Fall wäre dann ein LTA Antrag bei der DRV relativ unlogisch - zu was soll denn jemand umgeschult, vermittelt oder eingearbeitet werden, der gar nicht arbeiten kann weil er voll em ist. Alles irgendwie seltsam, meinen Sie nicht? Aber da Sie ein freier Mensch sind dürfen Sie natürlich jeden Antrag stellen, ob das vernünftig ist, steht auf einem andern Blatt.
Herbstam 01.10.2017 | 12:16
Noch einige Informationen: Ich bin 44 Jahre! Eine Begutachtung wurde durchgeführt, da ich selbst darum gebeten hatte. Bez. habe ich auf die deutliche Verbesserung meines Gesundheitszusandes hingewiesen. Den Rentenantrag musste ich ja stellen da die Krankenkasse hierzu aufgefordert hatte. Also war meine Mitteilung der Verbesserung die einige Möglichkeit um auf meine gegebene Situation aufmerksam zu machen. Nach der Bgutachtung wurde dann der Rentenantrag begelehnt. Und ich, ab zu Arzt um Wierdereingliederung zu besprechen. Der Betrieb hat dieser zugestimmt. Nur wie gesagt, jetzt soll ich nicht auf meinen alten Arbeitsplatz zurück. Obwohl dieser in dem Eingleiderungsschein so aufgeführt ist. Ich habe nicht ganz verstanden an wen ich mich noch wenden kann. Ich kann leider die Abkürzungen nicht deuten. Vorerst mal Danke für die Informationen
der anderenam 01.10.2017 | 11:41
Hallo Herbst, wenn bei Ihnen volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde, Wird die DRV keinen Grund für eine Umschulung sehen. (Einen Antrag können Sie natürlich trotzdem stellen.) ALlerdings ist mir der Sachverhalt noch nicht ganz klar: Über die Umdeutung müsste Ihnen ein Bescheid zugegangen sein. Warum wurde später noch ein Gutachten angefordert? Haben Sie _nach_ der Begutachtung einen neuen Bescheid erhalten? Alles Gute!
der anderenam 01.10.2017 | 17:31
Hallo Herbst, hier scheint das Problem ja bei Ihrem Arbeitgeber zu liegen. Gibt es eine Begründung, warum die Wiedereingliederung an einem anderen Arbeitsplatz erfolgen soll? Da würde ich ansetzen. Denn nochmal: wenn die DRv Sie für voll erwerbsfähig hält, hat Sie keinen Grund, Ihnen eine Umschulung zu finanzieren.
Fortitude oneam 01.10.2017 | 13:07
Hallo Herbst, da Sie noch relativ jung sind, würde ich nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen. Das mit Ihrem Arbeitsplatz müssten Sie mit Ihrem AG klären. Den LTA Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen RV. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Herbstam 01.10.2017 | 13:36
Nein, aufgeben kommt für mich auf keinen Fall in Frage. Dafür habe ich zu lange gekämpft. Also verstehe ich das richtig, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeisleben kann ich stellen. Oder geht das nur im Anschluss an eine Reha? Mein GdB70 befriste bis Feb.2018 dann läuft auch meine Kranengel aus. Wie ist denn das mit der Eingliederung. Muss oder kann diese an meinem letzten Arbeitsplatz erfolgen? (Meine Arbeisplatz wäre für mich besser geeigent).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026