Hallo Luna,
zum jetzigen Zeitpunkt haben Sie noch nicht die Möglichkeit Ihre Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandeln zu lassen. Für Jahrgänge ab 1964 kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit dem 62 Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Genauere, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Informationen erhalten Sie in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung