Hallo Jakob,
grundsätzlich gilt, dass Versicherte, die bereits eine Altersrente erhalten, nicht mehr in eine andere Rente wechseln können. Werden mehrere Altersrenten gleichzeitig beantragt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Antrag auf die günstigste Rente gerichtet ist. Kann über die günstigste Altersrente nicht abschließend entschieden werden, weil zum Beispiel der Grad der Schwerbehinderung noch nicht festgestellt ist, darf dies nicht zu Lasten der Versicherten gehen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf jeden Fall die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Im Antrag (R0100) sollte zur Frage der Schwerbehinderung angegeben werden, dass Sie einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt haben.
Wenn das Verfahren zur Klärung der Schwerbehinderung länger andauert, sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Kontakt treten.
Sollte rückwirkend zum Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 festgestellt werden, spricht dies nicht gegen die rückwirkende Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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