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Experten-Antwort

vorgezogene Altersrente

von Jakob19.12.2022 | 16:09
93 Ansichten
3 Antworten
Ich möchte ab dem 01.01.2023 eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Schwerbehindert bin ich Stand jetzt noch nicht. Ich habe 30% anerkannt bekommen, werde gleichzeitig aber auch eine Höherstufung beim Versorgungsamt beantragen. Bin gerade dabei, meinen Altersrentenantrag auszufüllen. Was muss ich bei dem Punkt, bei dem nach eine Schwerbehinderung gefragt wird, angeben? Wird sich durch die Beantragung der Höherstufung beim Versorgungsamt mein Rentenverfahren hinauszögern oder wird man erstmal die Altersrente ohne Schwerbehinderung feststellen und mir nach der Anerkennung der Schwerbehinderung Rente nachzahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.12.2022 | 10:49

Hallo Jakob,

grundsätzlich gilt, dass Versicherte, die bereits eine Altersrente erhalten, nicht mehr in eine andere Rente wechseln können. Werden mehrere Altersrenten gleichzeitig beantragt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Antrag auf die günstigste Rente gerichtet ist. Kann über die günstigste Altersrente nicht abschließend entschieden werden, weil zum Beispiel der Grad der Schwerbehinderung noch nicht festgestellt ist, darf dies nicht zu Lasten der Versicherten gehen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf jeden Fall die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Im Antrag (R0100) sollte zur Frage der Schwerbehinderung angegeben werden, dass Sie einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt haben.

Wenn das Verfahren zur Klärung der Schwerbehinderung länger andauert, sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Kontakt treten.

Sollte rückwirkend zum Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 festgestellt werden, spricht dies nicht gegen die rückwirkende Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mikiam 19.12.2022 | 16:24
Nach Rentenantragstellung Schwerbehindertenstatus erlangen nützt überhaupt nichts. Es bleibt bei der Rente, die sie jetzt beantragen. Zum Beispiel eine vorgezogene Rente für langjährige Beschäftigte. Darüber haben Sie uns ja im Unklaren gelassen.
W°lfgangam 19.12.2022 | 18:48
Hallo Jakob, wird rückwirkend vom Versorgungsamt GdB mind.50 anerkannt - liegt damit zum Rentenbeginn 01.01.2023 gleichzeitig/rückwirkend die Schwerbehinderteneigenschaft vor - wird die beantragte/zwischenzeitlich bewilligte Altersrente nachträglich 'umgewandelt'/neu berechnet/kleinerer Abschlag ← Und ja, es gibt dann eine Nachzahlung :-) Bis dahin wird die vorgezogene Rente (wohl die für langjährig Versicherte, denn Altersrente für besonders langjährig Versicherte wäre sinnfrei ;-)) zunächst mal bewilligt/gezahlt. > "Bin gerade dabei, meinen Altersrentenantrag auszufüllen. Was muss ich bei dem Punkt, bei dem nach eine Schwerbehinderung gefragt wird, angeben?" Bereits am Anfang des Antrages markieren Sie zusätzlich [X] Altersrente für schwerbehinderte Menschen. > "Was muss ich bei dem Punkt, bei dem nach eine Schwerbehinderung gefragt wird, angeben?" <- Antragsverfahren läuft/ist beantragt. Gruß w.
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