Hallo Josef,
„Schade“ und „W°lfgang“ haben Ihre Frage bereits beantwortet bzw. nützliche Hinweise gegeben. Kleine Ergänzung: Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung tritt erst dann ein, wenn Sie eine Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.
Im Zweifel sollten Sie sich nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und - gerade auch im Hinblick auf die Regelungen der Krankenversicherung - von Ihrer zuständigen Krankenkasse beraten lassen.
Alle, also RV, KV, PV und ALOV.......lediglich bei der KV gibt es den ermäßigten Beitragssatz sofern die Altersrente eine Vollrente ist.
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