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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von Yorgos07.05.2023 | 14:08
513 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, ich erbringe die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte und werde diese noch in 2023 für den Beginn ab 01.03.24 beantragen (Regelaltersgrenze 01.03.26). Ich werde jedoch meine Beschäftigung beim gleichen AG, ungeachtet vom Rentenbezug, ununterbrochen und zu den gleichen Bedingungen bis zum 28.02.26 fortführen. Zudem möchte ich nicht, daß mein AG vom Rentenbezug ab 01.03.24 erfährt. Ich werde daher beim Rentenantrag auf eine Hochrechnung verzichten. Jetzt meine eigentlichen Fragen: 1. Ist für mich als privat Krankenversichertem, der keinen Wechsel in die GKV anstrebt, ein Teilrentenbezug (bspw.99%) wegen des Krankengeldes genau so zu sehen als bei gesetzlich Versicherten, oder würde der AG in meinem Fall auch bei einer 100%-Rente nichts vom vorgezogenen Rentenbezug erfahren? 2. Steht mir der Beitragszuschuss der DRV ab Rentenbeginn (01.03.24) für meine PKV trotz Weiterarbeit zu? Vorab vielen Dank für ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yorgos,

auch wir möchten auf den ausführlichen Bericht in diesem Forum unter dem bereits genannten Link verweisen:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/fruehrente-plus-arbeit-was-gilt-arbeitsrechtlich.html

Inwieweit sich ein Rentenbezug auf Ihre private Krankenversicherung auswirkt, können Sie nur mit dem Versicherungsunternehmen klären.

Privat krankenversicherte Rentner haben einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Ob dieser Zuschuss Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss hat, können Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung wird nur auf Antrag gezahlt. Dieser Antrag sollte idealerweise direkt mit dem Rentenantrag gestellt werden.

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3 Antworten

Abschlägeam 07.05.2023 | 14:47
Da sich die Redaktion von 'Ihre-Vorsorge' gerade mit diesem Thema beschäftigt hat und Ihre Fragen alle Arbeitsrecht bzw. Krankenversicherungsrecht betreffen, einfach mal zeitsparend der Link zu diesem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/fruehrente-plus-arbei… Einen Zuschuss der DRV zu einer privaten KV müssten Sie beantragen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Schadeam 07.05.2023 | 15:20
Warum soll denn der AG nichts vom Rentenbezug erfahren? Warum wollen Sie "Sand ins Getriebe" eines normal laufenden Verfahrens streuen? Hieße ja die DRV Sachbearbeitung müsste dann wenn im 1. Quartal 2025 die Jahresmeldung 2024 eintrudelt Ihre Rente rückwirkend zum 01.03.24 neu rechnen - was soll dieser zusätzliche Aufwand? Wieso wollen Sie die Bürokratie zusätzlich belasten? In Zeiten des Fachkräftemangels freuen sich doch die allermeisten AG wenn Ihre Mitarbeiter trotz Rente weiterarbeiten. Aber da dies letztlich das Arbeitsrecht betrifft und nicht die DRV ist es uns relativ egal ob Sie es dem AG offenbaren oder verheimlichen wollen. Persönlich sehe ich da aber keinen großen Sinn darin. Wegen der Auswirkungen einer 100 oder 99,99% Rente auf etwaiges privates Krankengeld befragen Sie einfach Ihre Krankenkasse.
W°lfgangam 07.05.2023 | 19:41
hmm ...muss ja ein tolles Arbeitsklima sein, wenn der bloße/zulässige (!) Rentenbezug neben der Beschäftigung bei Ihnen/und oder dem AG 'Mimimi-Gedanken' auslösen sollte ;-) Da der KV-Zuschuss des AG auf die Hälfte des gesetzlichen KV-Zuschusses für gesetzlich/freiwillig GKV-Versicherte zu begrenzen ist, käme es bei sowohl als auch Altersvoll-/Teilrente zu einer kleinen 'Unwucht' in Ihrem Plan des Verschweigens ...dazu bitte selbst die jeweilige Folgewirkung überdenken *g Gruß w.
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