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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte

von Elli10.04.2011 | 16:33
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6 Antworten

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Hallo, ich möchte in 4 Jahren die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Normalerweise nicht vorgezogene Renten mit Abschlägen verbunden. Jetzt sagte mir ein selbstständiger Rentenberater, dass dies auf mich nicht zuträfe, da ich Bezieherin einer unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente sei und die vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung aus Vertrauensschutzgründen nicht niedriger sein darf, als die jetzige EU-Rente. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte einer anschließenden Versichertenrente mindestens in der bisherigen Höhe zugrundezulegen, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt.

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5 Antworten

Kayam 10.04.2011 | 19:10
Genau so ist es, gekürzt wird nicht.
Altklugeram 10.04.2011 | 20:41
Bei der EM ist bereits ein Abschlag von 10,8 % enthalten. Da haben sich die Leute von der Deutschen Rentenversicherung gesagt, Mensch, Theo, da können wir bei der Altersrente nicht nochmal ein Abschlag verlangen, wir sind ja keine Unmenschen. Also beließen sie es bei einem Abschlag für die EM-Rentner, wenn sie zur Altersrente überwechseln. Ja solche Sachen gibts bei der Deutschen Rentenversicherung.....
KSCam 10.04.2011 | 22:54
Lieber Altkluger, hätten Sie die Frage gelesen so hätten Sie bemerkt dass von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und nicht von einer Erwerbsminderungsrente die Rede war. Wieso Sie dann von Abschlägen faseln wird Ihr altkluges Geheimnis bleiben - die EU Rente kennt nämlich keine Abschläge :) Im übrigen beschließt die DRV nicht die Abschläge, die gibt in D immer noch die Politik in Form von Gesetzen vor. An Elli der Hinweis, dass Sie die Auskunft, dass die AR nicht niedriger sein wird, von jedem Berater der DRV auch bekommen hätten. Da hätten Sie kein teures Geld für einen selbständigen Rentenberater locker machen müssen - hoffentlich haben Sie für diese Auskunft nicht viel Geld hingelegt.
P.Lilienthalam 15.04.2011 | 16:02
In früheren Jahren hieß die Rente EU-Rente, seit geraumer Zeit EM-Rente! Und wieso gab bzw. gibt es bei einer EU-Rente keine Abzüge, seit 2001 wurden die Minderungen dieser Renten politisch eingeführt. Heute gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten, ebenfalls mit den prozentualen Abzügen bei entsprechender vorzeitiger Inanspruchnahme. P.L.
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