Hallo Pflegende,
da die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug einer Altersvollrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze eintritt, können Sie die vorgezogene Altersrente zunächst auch als Vollrente beziehen. Der Bezug einer Teilrente wäre - mit Blick auf die Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegetätigkeit - erst ratsam, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.