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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente und bezug von Krankengeld?

von Sabine22.12.2020 | 14:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, dieses Jahr ist ja alles anders, daher meine Frage. Ich erhalte seit August 2020 vorgezogene Altersrente und bin weiterhin mit 39,2 Std./Woche angestellt. Mein Vertrag läüft mit erreichen der Altersgrenze im März 2021 aus. Ich zahle von meinem Gehalt auch weiterhin Krankenversicherungsbeiträge. Habe ich, nachdem ich sechs Wochen bereits Arbeitsunfähig bin, anspruch auf Krankengeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

Auskünfte zum Recht der Krankenversicherung können wir leider nicht geben. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 22.12.2020 | 20:54
Hallo Sabine, Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) steht bei Bezug einer Altersvollrente nicht zu/wird zurückgefordert. Im diesem Jahr, wie auch im nächsten Jahr ...das ist nun nicht mehr wirklich neu. Mich wundert, das hier kein DRV-Berater sagt/umschaltet in lfd. Rentenanspruch (denkt zunächst nur 'uninteressiert’ an KV): 'Umstellung auf 99%-Teilrente' *), SOFORT/ab Monat dieser erwarteten + weiteren Vollrente in 2021, sofern Lohnersatzleistungen unmittelbar bevorstehen, um dann parallel den Nutzen der 'Flexirente' neben hohem Einkommen/alternativ Erwerbsersatzeinkommen aus KG, weiterhin mitnehmen zu können ... Nunja, wer neben der Frage zuerst mal weit weg in den SV-Systeme light denkt, muss sich nicht zuvorderst dem eigentlichen Fragehintergrund stellen, NÖ - oder doch?! DRV eben ...obwohl 'Die' alles auf dem Plan haben/Rechts- und Handlungsanweisungen /Auslegungs- und Anwendungsvorschriften zeitnah verteilt ... ;-) *) Eine Teilrente kann nicht rückwirkend beantragt werden, immer nur für Folgemonat ff. Bei ggf. 'erwartetem' Sozialleistungsbezug kann man nicht schnell reagieren ... Gruß w. PS: An dieser Stelle: Frohes Fest, Guten Rutsch + vielleicht ein Wiederlesen im nächsten Jahr :-)
barbaraam 23.12.2020 | 12:16
Ich kenne einen Fall, da weigert sich die KK Krankengeld zu zahlen bei Teilmenge von 99 %. Also doch besser die Krankenkasse fragen.
Wer’s glaubtam 23.12.2020 | 15:47
Ach tatsächlich? Vielleicht weil die Person gar nicht oder bei einer anderen Krankenkasse versichert war? Ich erspare mir weitere Gründe aufzuführen.
Heinzam 24.12.2020 | 11:54
Ich habe bei der TK nachgefragt und von dieser ist bestätigt worden das bei Bezug einer Teilrente ein Anspruch von 78 Wochen Krankengeld besteht. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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